Wer zahlt meinen Schäden, wenn ich einen Unfall verursacht habe?

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Nach einem selbstverschuldeten Unfall greifen verschiedene Versicherungen: Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug. Für verursachte Schäden an Dritten kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Bei erlittenen Personenschäden durch den Unfall greift Ihre private Unfallversicherung, um die finanziellen Folgen abzumildern.

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Unfallverursacher – Wer kommt für die Schäden auf?

Ein Unfall, selbstverschuldet – ein Schreckensszenario. Blechschäden, vielleicht sogar Verletzte. Schnell taucht die Frage auf: Wer übernimmt die Kosten? Die Antwort ist komplexer, als man zunächst denken mag, denn verschiedene Versicherungen kommen je nach Schadensart ins Spiel. Dieser Artikel klärt auf, welche Versicherung für welche Schäden zuständig ist und worauf Sie achten müssen.

Mein Auto – die Kaskoversicherung:

Die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug übernimmt, sofern vorhanden, die Kaskoversicherung. Hierbei wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Teilkasko springt bei Schäden durch Elementarereignisse, Wildunfälle, Diebstahl und Glasbruch ein. Die Vollkasko deckt darüber hinaus auch selbstverschuldete Unfälle ab. Wichtig: Die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung kann zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und damit zu höheren Beiträgen führen. Ob sich die Inanspruchnahme lohnt, hängt von der Höhe des Schadens und der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Ein Vergleich mit der voraussichtlichen Beitragserhöhung kann hier Klarheit schaffen.

Schäden am anderen Fahrzeug – die Kfz-Haftpflichtversicherung:

Für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert den Schaden des Geschädigten direkt. Sie kümmert sich um die Reparaturkosten, etwaige Mietwagenkosten und Schmerzensgeldansprüche.

Meine eigenen Verletzungen – die private Unfallversicherung:

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter abdeckt, greift bei selbstverschuldeten Unfällen für die eigenen Personenschäden die private Unfallversicherung. Diese ist keine Pflichtversicherung, bietet aber im Falle von Invalidität, Krankenhausaufenthalten oder Todesfall wichtige finanzielle Unterstützung. Die Leistungen der Unfallversicherung sind abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Zusätzliche Aspekte:

  • Mitverschulden: Liegt ein Mitverschulden vor, teilen sich die beteiligten Parteien die Kosten anteilig. Die genaue Aufteilung hängt vom Grad des jeweiligen Verschuldens ab.

  • Gutachter: Bei größeren Schäden ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, um den Schadenumfang korrekt zu dokumentieren.

  • Anwalt: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen und die Kommunikation mit den Versicherungen zu übernehmen.

Fazit:

Nach einem selbstverschuldeten Unfall ist es wichtig, den Überblick über die verschiedenen Versicherungen und deren Zuständigkeiten zu behalten. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter und die private Unfallversicherung die eigenen Personenschäden. Eine gute Vorbereitung und das richtige Wissen im Umgang mit den Versicherungen können Ihnen im Schadensfall viel Zeit, Geld und Nerven sparen.