Ist meine Haftpflichtversicherung bei eigenen Schäden abgedeckt?

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Eigenverschuldete Schäden sind in der Regel vom Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Diese konzentriert sich auf die Haftung gegenüber Dritten. Zusätzliche Versicherungen, wie z.B. eine Hausratversicherung, bieten hier gegebenenfalls Schutz. Eine genaue Prüfung des eigenen Vertrags ist ratsam.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und sich von der bloßen Aussage abhebt, dass Eigenverschulden nicht abgedeckt ist:

Die Tücke des Objekts: Zahlt meine Haftpflicht bei selbstverschuldeten Schäden?

Wer kennt das nicht: Ein unachtsamer Moment, ein stolpernder Fuß, und schon ist es passiert. Das teure Smartphone landet im Wasserglas, die Vase der Großmutter zerschellt auf dem Boden oder beim Heimwerken geht etwas gehörig schief. In solchen Situationen stellt sich schnell die Frage: Zahlt meine Haftpflichtversicherung den Schaden?

Der Grundsatz: Haftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt uns vor finanziellen Risiken, die entstehen, wenn wir unbeabsichtigt Schäden bei anderen verursachen. Das bedeutet: Wenn ich beim Besuch einen Rotweinfleck auf den Teppich meines Freundes kippe, springt meine Haftpflicht ein.

Der springende Punkt ist jedoch das Wort “Dritte”. Die Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich nur, wenn jemand anderes als ich selbst durch mein Handeln zu Schaden kommt. Beschädige ich also mein eigenes Eigentum, leistet die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht.

Warum zahlt die Haftpflicht nicht für Eigenverschulden?

Der Sinn der Haftpflichtversicherung liegt darin, den Geschädigten zu entschädigen und den Schädiger vor den finanziellen Folgen seiner Haftung zu schützen. Wenn ich mir selbst einen Schaden zufüge, gibt es keinen “Geschädigten” im Sinne der Versicherung.

Ausnahmen und Grauzonen: Wann die Haftpflicht doch zahlen könnte

Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen und Grauzonen, in denen die Haftpflichtversicherung unter Umständen doch für selbstverschuldete Schäden aufkommen könnte:

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Eltern haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Allerdings gilt dies nicht, wenn das Kind noch nicht deliktfähig ist (in der Regel unter 7 Jahren). Verursacht ein solches Kind einen Schaden am Eigentum der Eltern, könnte die Haftpflichtversicherung dennoch einspringen, da hier der Versicherungsnehmer (der Elternteil) nicht direkt der Schädiger ist. Dies ist jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig.
  • Gefälligkeitsschäden unter Freunden: Hier wird es kompliziert. Hilft ein Freund beim Umzug und beschädigt dabei versehentlich meine Möbel, könnte die Haftpflichtversicherung des Freundes unter Umständen leisten. Viele Versicherungen schließen jedoch Gefälligkeitsschäden aus oder begrenzen die Leistungen.
  • Vermietete Objekte: Beschädige ich als Mieter versehentlich die Wohnung (z.B. durch einen Wasserschaden), kann die Haftpflichtversicherung unter Umständen für die Reparaturkosten aufkommen, da der Vermieter der Geschädigte ist.

Andere Versicherungen als Alternative

Auch wenn die Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Schäden in der Regel nicht greift, gibt es andere Versicherungen, die hier Abhilfe schaffen können:

  • Hausratversicherung: Sie deckt Schäden am eigenen Hausrat durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab.
  • Wohngebäudeversicherung: Sie schützt das Gebäude selbst vor Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel.
  • Kaskoversicherung (für Fahrzeuge): Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch wenn sie selbstverschuldet sind.
  • Unfallversicherung: Sie leistet bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden infolge eines Unfalls, unabhängig davon, ob dieser selbstverschuldet war.

Fazit: Vertrag prüfen und im Zweifelsfall nachfragen

Die Frage, ob die Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Schäden zahlt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist dies nicht der Fall, aber es gibt Ausnahmen und Grauzonen. Entscheidend sind immer die individuellen Versicherungsbedingungen. Es ist daher ratsam, den eigenen Vertrag genau zu prüfen und im Zweifelsfall bei der Versicherung nachzufragen. Nur so kann man sicherstellen, dass man im Schadensfall optimal abgesichert ist. Und nicht vergessen: Achtsamkeit ist die beste Versicherung!