Wie viel bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse bei Krankheit?

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Arbeitgeber erhalten von der Krankenkasse eine teilweise Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der Erstattungssatz liegt zwischen 40% und 80% des Bruttolohns und hängt vom gewählten Umlagesatz des Arbeitgebers ab.

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Krankenkassenleistung bei Krankheit für Arbeitgeber

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer von der Krankenkasse Krankengeld. Der Arbeitgeber hat jedoch ebenfalls Anspruch auf eine teilweise Erstattung der Lohnfortzahlungskosten.

Höhe der Erstattung

Die Höhe der Erstattung durch die Krankenkasse richtet sich nach dem gewählten Umlagesatz des Arbeitgebers. Es stehen folgende Umlagesätze zur Auswahl:

  • 40 %
  • 50 %
  • 60 %
  • 70 %
  • 80 %

Der gewählte Umlagesatz gilt für alle nicht versicherten Mitarbeiter im Betrieb.

Voraussetzungen

Um die Erstattung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert.
  • Die Arbeitsunfähigkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen.
  • Der Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung übernommen.

Abrechnung

Die Abrechnung der Erstattung erfolgt über die Beitragsabrechnung des Arbeitgebers an die Krankenkasse. Die Erstattung wird dann direkt auf das Konto des Arbeitgebers überwiesen.

Dauer der Erstattung

Die Erstattung wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, maximal jedoch für sechs Wochen. Bei anschließender Reha oder Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird die Erstattung für weitere sechs Wochen gewährt.

Höchstbetrag

Der Erstattungsbetrag ist auf das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße begrenzt. Die aktuelle Bezugsgröße beträgt 3.825 Euro (Stand: 2023).

Beispiel

Ein Arbeitgeber mit einem Umlagesatz von 60 % hat einen Mitarbeiter mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro. Der Arbeitnehmer ist für drei Wochen krankgeschrieben. Der Arbeitgeber erhält eine Erstattung in Höhe von 60 % von 2.500 Euro x 3 Wochen = 4.500 Euro.