Was bekommt der Arbeitgeber bei Krankheit erstattet?
Im Krankheitsfall erstatten Krankenkassen Arbeitgebern einen Teil des weitergezahlten Entgelts. Bis zu 80 % des Gehalts plus Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen. Diese Erstattung entlastet den Arbeitgeber finanziell und sichert das Einkommen des erkrankten Mitarbeiters.
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Was Arbeitgeber von der Krankenkasse erstattet bekommen
Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, bedeutet das für Arbeitgeber nicht nur organisatorischen Mehraufwand, sondern auch finanzielle Belastung. Denn gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiterzuzahlen. Diese finanzielle Last wird jedoch durch die sogenannte Umlage U1 teilweise abgefedert. Was genau der Arbeitgeber von der Krankenkasse erstattet bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
Das Umlageverfahren U1: Eine Versicherung gegen hohe Krankheitskosten
Die Umlage U1 ist ein Ausgleichsverfahren, das die finanzielle Belastung von Arbeitgebern durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall reduzieren soll. Alle Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen (Stichtag ist der 1. Januar des jeweiligen Jahres), nehmen an diesem Verfahren teil. Durch die Zahlung von Umlagebeiträgen an die Krankenkasse bilden sie eine Art Solidargemeinschaft. Fällt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt aus und erhält Entgeltfortzahlung, kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Erstattung bei seiner Krankenkasse stellen.
Welche Kosten werden erstattet?
Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber im Rahmen der U1-Umlage einen Teil des weitergezahlten Entgelts. Die genaue Höhe der Erstattung hängt vom Umlagesatz ab, den der Arbeitgeber gewählt hat. Es gibt in der Regel verschiedene Umlagesätze zur Auswahl, die sich in der Höhe des gezahlten Beitrags und der Erstattungshöhe unterscheiden.
Im Allgemeinen werden folgende Kosten erstattet:
- Bis zu 80 % des fortgezahlten Bruttoentgelts: Dies umfasst das reguläre Gehalt, aber auch Zulagen und sonstige Vergütungen, die der Mitarbeiter im Krankheitsfall weiterhin erhält.
- Die auf das fortgezahlte Entgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Neben dem reinen Gehalt werden auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber zu tragen hat, anteilig erstattet.
Wichtig: Nicht erstattet werden beispielsweise Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, die nicht im Zusammenhang mit der Krankheit stehen.
Wie beantragt man die Erstattung?
Die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muss bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters beantragt werden. Hierfür sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erstattung: Dieser wird von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
- Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Die AU muss vom Arzt des erkrankten Mitarbeiters ausgestellt sein.
- Entgeltabrechnung: Diese dient als Nachweis über die Höhe des fortgezahlten Entgelts.
Die genauen Anforderungen können je nach Krankenkasse variieren. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse zu informieren.
Fazit
Die Umlage U1 stellt für kleine und mittlere Unternehmen eine wichtige finanzielle Entlastung im Krankheitsfall dar. Sie ermöglicht es, die Kosten der Entgeltfortzahlung zu reduzieren und somit die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu sichern. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten der U1-Umlage informieren und die Erstattung im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter beantragen. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Belastung durch Krankheitsausfälle zu minimieren und die Liquidität des Unternehmens zu gewährleisten.
#Arbeitgeber#Krankengeld#LohnfortzahlungKommentar zur Antwort:
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