Wie viel Geld bekommt man bei Verspätung DB?
Entschädigungsregelung bei Zugverspätungen der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn (DB) bietet ihren Fahrgästen eine Entschädigungsregelung bei erheblichen Zugverspätungen. Diese Regelung soll die Unannehmlichkeiten kompensieren, die durch Verspätungen entstehen können.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab:
- Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten erhalten Fahrgäste 25 % des einfachen Fahrpreises zurück.
- Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr erhalten Fahrgäste 50 % des einfachen Fahrpreises zurück.
Bedingungen für die Entschädigung
Die Entschädigungsregelung gilt nur unter folgenden Bedingungen:
- Die Verspätung beträgt mindestens 60 Minuten.
- Die Verspätung wird durch die DB verursacht (z. B. technische Probleme, witterungsbedingte Störungen).
- Es handelt sich um eine einfache Fahrt (kein Umsteigen).
Antragstellung
Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Dies kann online über die Website der DB, telefonisch oder in einem Reisezentrum erfolgen. Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
- Buchungsnummer oder Fahrausweisnummer
- Name und Anschrift
- Bankverbindung
- Grund für die Verspätung
Ausnahmen
Die Entschädigungsregelung gilt nicht in folgenden Fällen:
- Vorher angekündigte Verspätungen (z. B. Bauarbeiten)
- Verspätungen durch höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen)
- Verspätungen durch das Verschulden des Fahrgastes (z. B. Verspätung am Bahnhof)
Hinweis
Die Entschädigungsregelung ist eine freiwillige Leistung der Deutschen Bahn. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die DB kann die Regelung jederzeit ändern oder aufheben.
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