Wie viel Geld bekommt man bei Verspätung DB?

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Bei erheblichen Zugverspätungen bietet die Deutsche Bahn Entschädigungen. Liegt die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten, erhalten Sie 25%, ab 120 Minuten 50% des einfachen Fahrpreises zurück. Diese Regelung gilt nur für einfache Fahrten.
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Entschädigungsregelung bei Zugverspätungen der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn (DB) bietet ihren Fahrgästen eine Entschädigungsregelung bei erheblichen Zugverspätungen. Diese Regelung soll die Unannehmlichkeiten kompensieren, die durch Verspätungen entstehen können.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab:

  • Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten erhalten Fahrgäste 25 % des einfachen Fahrpreises zurück.
  • Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr erhalten Fahrgäste 50 % des einfachen Fahrpreises zurück.

Bedingungen für die Entschädigung

Die Entschädigungsregelung gilt nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die Verspätung beträgt mindestens 60 Minuten.
  • Die Verspätung wird durch die DB verursacht (z. B. technische Probleme, witterungsbedingte Störungen).
  • Es handelt sich um eine einfache Fahrt (kein Umsteigen).

Antragstellung

Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Dies kann online über die Website der DB, telefonisch oder in einem Reisezentrum erfolgen. Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich:

  • Buchungsnummer oder Fahrausweisnummer
  • Name und Anschrift
  • Bankverbindung
  • Grund für die Verspätung

Ausnahmen

Die Entschädigungsregelung gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Vorher angekündigte Verspätungen (z. B. Bauarbeiten)
  • Verspätungen durch höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen)
  • Verspätungen durch das Verschulden des Fahrgastes (z. B. Verspätung am Bahnhof)

Hinweis

Die Entschädigungsregelung ist eine freiwillige Leistung der Deutschen Bahn. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die DB kann die Regelung jederzeit ändern oder aufheben.