Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen?

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Arbeitgeber dürfen bei häufigem Krankenstand den Krankheitsverlauf indirekt überprüfen. Eine Anfrage bei der Krankenkasse klärt, ob wiederholte Fehlzeiten auf dieselbe Diagnose zurückzuführen sind. Datenschutzbestimmungen begrenzen den Zugriff jedoch streng. Der Fokus liegt auf der Prüfung von krankheitsbedingten Leistungsausfällen.
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Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen?

Die Frage, ob ein Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen darf, ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig. Während ein direkter Zugriff auf medizinische Unterlagen grundsätzlich verboten ist, besteht die Möglichkeit einer indirekten Überprüfung, insbesondere bei wiederholten Fehlzeiten. Hierbei gilt es jedoch strenge Datenschutzbestimmungen zu beachten.

Indirekte Überprüfung erlaubt, direkter Zugang verboten

Arbeitgeber dürfen zwar keine direkten Einblicke in die medizinischen Unterlagen ihrer Mitarbeiter erhalten, aber sie können bei wiederholten Fehlzeiten den Krankheitsverlauf indirekt überprüfen. Der Fokus liegt dabei auf der Feststellung, ob die Krankheit die Leistungsausfälle begründet. Eine Anfrage bei der Krankenkasse zur Klärung, ob die wiederholten Fehlzeiten auf dieselbe Diagnose zurückzuführen sind, ist zulässig. Diese Anfrage muss jedoch begründet sein und darf nicht den Datenschutz des Mitarbeiters verletzen.

Datenschutzbestimmungen und rechtliche Grenzen

Die Datenschutzbestimmungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Arbeitgeber müssen die Grenzen des Datenschutzes kennen und einhalten. Eine Anfrage bei der Krankenkasse ist nur dann erlaubt, wenn ein dringender Verdacht auf unberechtigte Fehlzeiten besteht, der im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsleistung steht. Dieser Verdacht muss objektiv und nachvollziehbar begründet sein, beispielsweise durch signifikante Leistungseinbußen oder regelmäßige Fehlzeiten, die den Arbeitsablauf beeinträchtigen.

Fokus auf Leistungsausfälle, nicht auf die Krankheit selbst

Die Überprüfung durch den Arbeitgeber zielt nicht darauf ab, die Diagnose der Krankheit festzustellen. Der Fokus liegt auf der Überprüfung, ob die Fehlzeiten tatsächlich krankheitsbedingt sind und ob sie einen entsprechenden Zusammenhang mit den Leistungsausfällen im Unternehmen haben. Es geht also darum, die Arbeitsfähigkeit und -leistung zu gewährleisten und potenzielle Arbeitsunfähigkeiten zu erkennen.

Vorgehensweise und Kommunikation

Arbeitgeber sollten sich vor einer Anfrage an die Krankenkasse von einem Rechtsberater beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Anfrage rechtssicher ist und den Datenschutzbestimmungen entspricht. Die Kommunikation mit dem Arbeitnehmer sollte transparent und respektvoll sein. Es ist wichtig, den Mitarbeiter über den Grund der Anfrage zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Im Rahmen dieser Kommunikation sollte der Arbeitgeber darauf achten, den Datenschutz seiner Mitarbeiter nicht zu verletzen.

Fazit

Arbeitgeber können zwar bei wiederholten Fehlzeiten indirekt den Krankheitsverlauf überprüfen, indem sie die Krankenkasse konsultieren, jedoch nur unter strengen Bedingungen. Der Fokus liegt stets auf der Prüfung der Leistungsausfälle und der Wahrung des Datenschutzes. Eine klare Kommunikation und rechtliche Beratung sind unabdingbar.