Ist ein Attest ohne Stempel gültig?

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Die Gültigkeit ärztlicher Dokumente wie Atteste beruht primär auf der eigenhändigen Unterschrift des Arztes. Ein Stempel kann ergänzend vorhanden sein, ist aber nicht zwingend für die Rechtsgültigkeit erforderlich. Eine fremde Unterschrift oder ein fehlender Namenszug gefährden hingegen die Akzeptanz.
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Ist ein Attest ohne Stempel gültig?

Im Rahmen ärztlicher Praxistätigkeit werden Patienten bei Bedarf Atteste ausgestellt. Diese dienen als Nachweis für eine Erkrankung oder andere Umstände, die beispielsweise die Arbeitsunfähigkeit oder die Befreiung vom Unterricht rechtfertigen. Dabei ist es in medizinischen Kreisen durchaus üblich, dass Atteste mit einem Stempel versehen werden. Dieser enthält in der Regel den Namen und die Kontaktdaten der Arztpraxis, die Berufsbezeichnung des Arztes sowie eine eventuelle Facharztbezeichnung.

Dennoch stellt sich für Patienten häufig die Frage, ob ein Attest ohne Stempel seine Gültigkeit verliert. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gültigkeit ärztlicher Dokumente wie Atteste primär auf der eigenhändigen Unterschrift des Arztes beruht.

Unterschrift vs. Stempel

Ein Stempel kann zwar eine nützliche Ergänzung sein, die zur leichteren Identifizierung des ausstellenden Arztes beiträgt. Allerdings ist er nicht zwingend für die Rechtsgültigkeit eines Attests erforderlich.

Die Rechtsprechung hat mehrfach bestätigt, dass ein Attest auch ohne Stempel gültig ist, sofern es folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Es ist eigenhändig vom Arzt unterschrieben.
  • Es enthält die erforderlichen Angaben, wie Name und Anschrift des Patienten, Diagnose, Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. Befreiung und Datum.
  • Es ist auf dem offiziellen Briefbogen der Arztpraxis ausgestellt.

Eine fremde Unterschrift oder ein fehlender Namenszug gefährden hingegen die Akzeptanz eines Attests erheblich. Im Falle eines Verdachts auf Urkundenfälschung kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Praktische Relevanz

In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Atteste ohne Stempel ausgestellt werden. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise technische Probleme mit dem Stempelgerät oder einfach ein Versehen des Arztes. Patienten sollten sich in solchen Fällen nicht beunruhigen, sondern das Attest trotzdem vorlegen.

Sollte die Gültigkeit des Attests jedoch in Frage gestellt werden, kann der Patient den Arzt bitten, das Attest nachträglich zu stempeln. Alternativ kann er auch aus Kulanz ein neues Attest mit Stempel ausstellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Attest ohne Stempel grundsätzlich gültig ist, solange es die erforderlichen Angaben enthält und eigenhändig vom Arzt unterschrieben ist. Ein Stempel kann zwar eine hilfreiche Ergänzung darstellen, ist aber nicht zwingend notwendig.