Sind Krankmeldung und Attest das Gleiche?

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Eine rechtzeitige Krankmeldung ist essenziell, um den Arbeitsablauf nicht zu beeinträchtigen. Für Erkrankungen über drei Tage ist ein ärztliches Attest Pflicht; dieses ersetzt die einfache Krankmeldung nicht, sondern ergänzt sie. Der Arbeitgeber bestimmt die Meldeform; die Dauer der Erkrankung beeinflusst den notwendigen Nachweis.

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Sind Krankmeldung und Attest dasselbe?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, ist er verpflichtet, dies seinem Arbeitgeber anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel durch eine Krankmeldung. Für Erkrankungen von bis zu drei Tagen reicht eine einfache Krankmeldung aus, die vom Arbeitnehmer selbst ausgestellt werden kann. Für Erkrankungen ab dem vierten Tag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Das ärztliche Attest bestätigt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und gibt an, ab wann und für wie lange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Es ersetzt jedoch nicht die Krankmeldung, sondern ergänzt sie. Der Arbeitgeber muss daher sowohl die Krankmeldung als auch das Attest erhalten.

Die Meldeform der Erkrankung wird vom Arbeitgeber festgelegt. Einige Arbeitgeber verlangen eine telefonische Krankmeldung, andere eine schriftliche Krankmeldung per E-Mail oder Post. Die Dauer der Erkrankung beeinflusst den notwendigen Nachweis. Für Erkrankungen von bis zu drei Tagen reicht eine einfache Krankmeldung aus, für Erkrankungen ab dem vierten Tag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Die rechtzeitige Krankmeldung ist essenziell, um den Arbeitsablauf nicht zu beeinträchtigen. Der Arbeitgeber kann so rechtzeitig reagieren und einen Ersatz für den erkrankten Mitarbeiter organisieren. Auch für den Arbeitnehmer ist eine rechtzeitige Krankmeldung wichtig, da sie seine Lohnfortzahlung sichert.