Kann eine Krankmeldung storniert werden?

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Elektronisch gemeldete Krankschreibungen lassen sich innerhalb von fünf Werktagen widerrufen. Nutzen Sie dafür die Stornierungsfunktion in Ihrer Patientenakte oder der eAU-Übersicht Ihres Praxisportals.

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Krankmeldung stornieren: Geht das und wie?

Manchmal kommt es vor: Die Erkältung ist schneller verflogen als gedacht, die Genesung geht schneller voran als erwartet, oder ein wichtiger Termin lässt sich doch nicht verschieben. Da stellt sich die Frage: Kann eine bereits abgegebene Krankmeldung storniert werden? Die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Bedingungen.

Im Fokus steht dabei die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese wird seit 2023 standardmäßig von Ärzten und Ärztinnen direkt an die Krankenkassen übermittelt. Der Arbeitnehmer muss lediglich seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzeigen. Doch was, wenn diese Anzeige voreilig war?

Stornierung innerhalb von fünf Werktagen:

Elektronisch gemeldete Krankschreibungen lassen sich in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Ausstellung widerrufen. Diese Frist ermöglicht es, kurzfristige Änderungen im Gesundheitszustand zu berücksichtigen und Fehlinformationen zu korrigieren.

Wie funktioniert die Stornierung?

Der Weg zur Stornierung führt in den meisten Fällen über die digitale Patientenakte oder das eAU-Portal der Arztpraxis. Dort findet sich in der Regel eine entsprechende Stornierungsfunktion. Wichtig: Der Patient muss selbst aktiv werden und die Stornierung veranlassen. Ein automatischer Widerruf findet nicht statt.

Nach Ablauf der Frist:

Nach Ablauf der fünftägigen Frist wird eine Stornierung deutlich komplizierter. In diesem Fall ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Arzt oder der Ärztin unerlässlich. Eine erneute Beurteilung des Gesundheitszustandes ist notwendig. Es kann eine neue, korrigierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt oder die bestehende bestätigt werden.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber:

Unabhängig vom technischen Ablauf der Stornierung ist die zeitnahe Kommunikation mit dem Arbeitgeber entscheidend. Sobald die Stornierung eingeleitet wurde, sollte der Arbeitgeber umgehend informiert werden. Dies vermeidet Missverständnisse und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im Betrieb.

Besonderheiten bei der AU auf Papier:

Sollten Sie noch eine AU in Papierform erhalten haben (Ausnahmefälle), wenden Sie sich ebenfalls direkt an Ihre Arztpraxis. Hier wird individuell geprüft, wie vorgegangen werden kann.

Zusammenfassend: Eine Stornierung der eAU ist innerhalb von fünf Werktagen meist unkompliziert über die digitale Patientenakte oder das Praxisportal möglich. Danach ist die Kontaktaufnahme mit dem Arzt oder der Ärztin notwendig. Die transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist in jedem Fall unerlässlich.