Kann man bei zu vielen Fehltagen gekündigt werden?

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Übermäßige Fehlzeiten können zur Kündigung führen. Ob 30 Fehltage im Jahr die Grenze des Zumutbaren überschreiten, hängt vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden. Es gibt keine feste Regel, daher ist eine einzelfallbezogene Beurteilung notwendig.

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Kündigung aufgrund zahlreicher Fehlzeiten

Übermäßige Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis können eine Kündigung rechtfertigen. Die Grenze des Zumutbaren ist jedoch nicht eindeutig festgelegt und muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich gilt gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig ist. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht mehr zumutbar ist.

Prüfung im Einzelfall

Ob eine übermäßige Anzahl von Fehltagen einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Dauer und Häufigkeit der Fehlzeiten: Je länger und häufiger die Fehlzeiten, desto wahrscheinlicher ist eine Kündigung.
  • Gründe für die Fehlzeiten: Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind in der Regel schwerwiegender als Fehlzeiten aus anderen Gründen.
  • Auswirkungen auf den Arbeitsprozess: Übermäßige Fehlzeiten können den Betriebsablauf erheblich stören und die Arbeitsleistung beeinträchtigen.
  • Bemühungen des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss vor einer Kündigung in der Regel versuchen, die Fehlzeiten zu reduzieren, z. B. durch Ermahnungen, Abmahnungen oder Krankengespräche.
  • Verhalten des Arbeitnehmers: Wenn der Arbeitnehmer keine Schritte unternimmt, um seine Fehlzeiten zu verringern, kann dies als Vertragsbruch gewertet werden.

Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zu übermäßigen Fehlzeiten ist vielfältig und uneinheitlich. In der Vergangenheit wurden Kündigungen wegen folgender Fehlzeitenzahlen als gerechtfertigt angesehen:

  • 30 Fehltage im Jahr: In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.06.2013 (Az. 2 AZR 229/12) wurde eine Kündigung wegen 30 Fehltagen im Jahr als gerechtfertigt angesehen.
  • 25 Fehltage im Jahr: Das BAG hielt in einem Urteil vom 23.06.2016 (Az. 2 AZR 59/15) eine Kündigung wegen 25 Fehltagen im Jahr ebenfalls für rechtmäßig.

Fazit

Ob 30 Fehltage im Jahr die Grenze des Zumutbaren überschreiten, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den genannten Faktoren ab. Es gibt keine feste Regel, sondern eine einzelfallbezogene Beurteilung ist erforderlich.