Kann man wegen falscher Krankschreibung gekündigt werden?

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Eine unrechtmäßige Krankschreibung stellt einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar. Dies kann, je nach Schwere und den Umständen, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss jedoch den Nachweis der Täuschung erbringen.

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Kann man wegen falscher Krankschreibung gekündigt werden? – Ein komplexes Thema

Eine falsche Krankschreibung stellt für Arbeitgeber einen gravierenden Vertrauensbruch dar. Die Frage, ob dies allein schon zur Kündigung berechtigt, ist jedoch komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein pauschales „Ja“ oder „Nein“ ist daher nicht möglich. Die Rechtslage ist vielschichtig und erfordert eine genaue Betrachtung der individuellen Umstände.

Der Nachweis der Täuschung ist essentiell: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Er muss zweifelsfrei nachweisen, dass die Krankschreibung tatsächlich falsch ist. Dies ist oft schwierig, da medizinische Gutachten und ärztliche Aussagen benötigt werden. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus. Der Arbeitgeber muss konkrete Anhaltspunkte für die Fälschung oder die bewusste Täuschung des Arztes vorlegen. Dies können beispielsweise Zeugenaussagen, Fotos oder Videos sein, die den Arbeitnehmer während der angeblichen Krankheit bei gesundheitsunvereinbaren Aktivitäten zeigen.

Die Schwere des Vergehens: Der Umfang der Täuschung spielt eine entscheidende Rolle. Eine einzelne, kurzzeitige falsche Krankschreibung wird anders bewertet als wiederholtes oder systematisches Vorgehen. Auch die Auswirkungen auf den Betrieb sind relevant. Hat die Abwesenheit des Arbeitnehmers zu erheblichen Störungen im Arbeitsablauf oder zu finanziellen Schäden geführt? Je gravierender das Fehlverhalten und dessen Folgen, desto wahrscheinlicher ist eine Kündigung.

Das Arbeitsverhältnis: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die bisherige Leistung des Arbeitnehmers und das Vorliegen weiterer Verfehlungen beeinflussen die Entscheidung über eine Kündigung. Ein langjähriger, zuverlässiger Mitarbeiter wird bei einem einmaligen Vergehen anders beurteilt als ein Arbeitnehmer mit bereits bestehenden Problemen im Arbeitsverhältnis.

Die Möglichkeiten des Arbeitgebers: Vor einer fristlosen Kündigung sollte der Arbeitgeber zunächst versuchen, den Sachverhalt mit dem Arbeitnehmer zu klären und gegebenenfalls eine Abmahnung auszusprechen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. Eine solche fristlose Kündigung muss sorgfältig geprüft und begründet werden, um im Falle einer Klage erfolgreich zu sein.

Die Rechtsfolgen: Eine Kündigung wegen falscher Krankschreibung muss sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahme berücksichtigen muss. Eine fristlose Kündigung kann im Zweifel vor Gericht angefochten werden. Der Arbeitnehmer kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Kündigung unwirksam ist.

Fazit: Eine falsche Krankschreibung ist ein schwerwiegender Vertrauensbruch und kann unter bestimmten Umständen zur Kündigung führen. Jedoch ist der Nachweis der Täuschung und die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheidend. Im Zweifelsfall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer juristischen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten zu klären und mögliche Risiken zu minimieren. Eine frühzeitige Klärung des Sachverhalts kann oft Eskalationen und langwierige juristische Auseinandersetzungen vermeiden.