Kann man ein Attest verlangen?

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Arbeitgeber können bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, ohne Begründung. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG).

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Attestpflicht: Wann darf der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen?

Die Frage, ob und wann ein Arbeitgeber ein ärztliches Attest bei Krankheit verlangen darf, ist nicht immer eindeutig und sorgt häufig für Unsicherheit bei Arbeitnehmern. Während die allgemeine Annahme oft auf einer Frist von drei Krankheitstagen beruht, zeigt die Rechtslage ein differenzierteres Bild. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Arbeitgeber erst nach einer bestimmten Krankheitsdauer ein Attest fordern darf. Das ist jedoch falsch.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) und seine Bedeutung:

Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hat diese Thematik deutlich beleuchtet. Es besagt, dass ein Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen kann, ohne hierfür eine Begründung liefern zu müssen. Diese weitreichende Entscheidung unterstreicht die Rechte des Arbeitgebers, frühzeitig Klarheit über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu erhalten. Die Begründungspflicht entfällt somit gänzlich. Der Arbeitgeber kann also sein Recht auf ein Attest ohne weitere Erklärungen geltend machen.

Aber was bedeutet das in der Praxis?

Diese Rechtslage bedeutet, dass Arbeitnehmer sich darauf einstellen müssen, bereits nach der ersten Krankmeldung mit der Aufforderung zur Vorlage eines Attestes rechnen zu können. Die Weigerung, ein Attest vorzulegen, kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Kündigung. Es ist daher ratsam, sich bei Krankheit umgehend an den behandelnden Arzt zu wenden und ein Attest zu besorgen, sobald der Arbeitgeber danach fragt.

Ausnahmen und wichtige Hinweise:

Obwohl der Arbeitgeber grundsätzlich bereits am ersten Tag ein Attest verlangen darf, gibt es Ausnahmen. In einigen Tarifverträgen könnten abweichende Regelungen getroffen sein. Arbeitnehmer sollten daher ihren Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag konsultieren, um eventuelle abweichende Klauseln zu identifizieren.

Weiterhin ist es wichtig zu betonen, dass die Vertraulichkeit der ärztlichen Daten gewahrt bleiben muss. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf detaillierte Informationen über die Erkrankung. Das Attest sollte lediglich die Arbeitsunfähigkeit bestätigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Möglichkeit, bereits am ersten Krankheitstag ein Attest zu verlangen, stärkt die Position des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein und proaktiv ein Attest einholen, sobald eine Krankmeldung erfolgt. Eine frühzeitige Klärung der Situation verhindert Konflikte und sichert den Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis. Im Zweifel sollte sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber juristischen Rat einholen, um Unsicherheiten zu beseitigen.