Wann darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

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Die Entlassung aufgrund von Krankheit erfordert eine fundierte Prognose dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und das Fehlen angepasster Beschäftigungsmöglichkeiten. Ein Abwägen der berechtigten Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist unerlässlich, bevor eine solche Kündigung rechtmäßig erfolgen kann.
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Wann darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist für Arbeitgeber ein komplexes und sensibles Thema. Um eine rechtmäßige Kündigung aussprechen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit

  • Fundierte Prognose dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitgeber muss anhand eines ärztlichen Gutachtens oder einer Prognose des behandelnden Arztes davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Pflichten zu erfüllen.
  • Fehlen angepasster Beschäftigungsmöglichkeiten: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine Möglichkeit gibt, den Arbeitnehmer an einen angepassten Arbeitsplatz zu versetzen oder ihm andere Aufgaben zu übertragen, die er trotz seiner Krankheit ausführen kann.
  • Abwägung der Interessen: Der Arbeitgeber muss die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers, wie z. B. seine Gesundheit und sein Arbeitsplatzschutz, gegen seine eigenen Interessen, wie z. B. den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens, abwägen.

Verfahren für eine Kündigung wegen Krankheit

Bevor eine Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber in der Regel folgende Schritte einleiten:

  • Anhörung des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, sich zu den Gründen für die Kündigung zu äußern und ggf. alternative Lösungen vorzuschlagen.
  • Einholung eines ärztlichen Gutachtens: Der Arbeitgeber sollte ein unabhängiges ärztliches Gutachten einholen, um die Dauerhaftigkeit der Arbeitsunfähigkeit festzustellen.
  • Suche nach angepassten Beschäftigungsmöglichkeiten: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Möglichkeiten zu suchen, den Arbeitnehmer trotz seiner Krankheit weiterzubeschäftigen.
  • Sozialauswahl: Bei mehreren betroffenen Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, um diejenigen zu ermitteln, die entlassen werden sollen. Dabei sind Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen.

Rechtsfolgen einer Kündigung wegen Krankheit

Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich wirksam, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, gegen die Kündigung vor Gericht zu klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung tatsächlich vorliegen und ob die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt wurden.

Fazit

Die Kündigung wegen Krankheit ist ein schwerwiegender Eingriff in den Arbeitsplatzschutz des Arbeitnehmers. Daher muss der Arbeitgeber die rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig prüfen und die Interessen beider Parteien angemessen abwägen, bevor er eine solche Kündigung ausspricht.