Wann kann ein Arzt ein Attest ausstellen?

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Ärztliche Atteste basieren auf objektiv belegbaren gesundheitlichen Einschränkungen, nicht auf subjektiven Beschwerden. Der Arzt muss diese Einschränkungen durch eigene Befunde bestätigen.
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Wann kann ein Arzt ein Attest ausstellen?

Ein ärztliches Attest bestätigt gesundheitliche Einschränkungen, die eine Person daran hindern, bestimmte Aufgaben zu erledigen oder an Aktivitäten teilzunehmen. Die Ausstellung eines Attests erfolgt jedoch nicht willkürlich, sondern unterliegt festgelegten Kriterien.

Objektive Befunde als Grundlage

Im Gegensatz zu subjektiven Beschwerden, die der Patient nur selbst wahrnehmen kann, basieren ärztliche Atteste auf objektiv nachweisbaren gesundheitlichen Einschränkungen. Dies können beispielsweise sein:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Knochenbrüche
  • Muskelzerrungen

Der Arzt muss diese Einschränkungen durch eigene Untersuchungen und Befunde bestätigen. Dazu gehören:

  • Körperliche Untersuchung
  • Blutuntersuchungen
  • Röntgenaufnahmen
  • Ultraschalluntersuchungen

Anlässe für die Ausstellung eines Attests

Atteste können aus verschiedenen Gründen benötigt werden, darunter:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Nachweist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung.
  • Rehabilitationsbescheinigung: Bestätigt die Notwendigkeit einer Rehabilitation nach einer Operation oder schweren Erkrankung.
  • Schulabwesenheitsbescheinigung: Bezeugt eine Erkrankung, die ein Schulkind vom Unterricht fernhält.
  • Sporttauglichkeitsbescheinigung: Beurteilt die körperliche Eignung für bestimmte sportliche Aktivitäten.
  • Fahrtauglichkeitsbescheinigung: Bestätigt die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Subjektive Beschwerden sind nicht ausreichend

Subjektive Beschwerden, wie Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen, reichen für die Ausstellung eines Attests nicht aus. Der Arzt muss sich davon überzeugen, dass diese Beschwerden objektiv durch eine zugrunde liegende gesundheitliche Einschränkung verursacht werden.

Wenn subjektive Beschwerden nicht durch objektive Befunde gestützt werden, sollte der Arzt dies im Attest vermerken. In diesem Fall kann das Attest nur die Beschwerden selbst bescheinigen, nicht aber eine damit verbundene Einschränkung.

Fazit

Die Ausstellung eines ärztlichen Attests ist kein Freibrief für Ausnahmen von bestimmten Verpflichtungen. Es basiert auf objektiv belegbaren gesundheitlichen Einschränkungen, die der Arzt durch eigene Befunde bestätigen muss. Subjektive Beschwerden allein sind nicht ausreichend, um ein Attest auszustellen. Nur durch eine gewissenhafte Untersuchung und sorgfältige Diagnose kann der Arzt sicherstellen, dass Atteste verlässliche Belege für gesundheitliche Einschränkungen darstellen.