Welcher Arzt schreibt ein Attest?

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Die digitale Krankschreibung vereinfacht den Prozess für Arbeitgeber. Versicherte erhalten lediglich eine Kopie für persönliche Akten. Die telefonische Krankschreibung ist seit dem 7. Dezember 2023 wieder möglich, bietet aber keinen direkten Schriftverkehr mit dem Arzt. Der Fokus liegt auf der schnellen und sicheren Datenübermittlung.

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Wer stellt ein ärztliches Attest aus? – Ein Überblick über Zuständigkeiten und Verfahren

Die Frage, welcher Arzt ein Attest ausstellt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die Zuständigkeit hängt stark vom benötigten Attesttyp und dem Grund für dessen Ausstellung ab. Während die digitale Krankschreibung die Abwicklung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vereinfacht hat, bleiben diverse andere Attestformen weiterhin relevant und erfordern den direkten Kontakt zum Arzt.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird diese digital an die Krankenkasse und den Arbeitgeber übermittelt. Der behandelnde Arzt, also der Arzt, der die Erkrankung diagnostiziert und behandelt, stellt die eAU aus. Der Patient erhält lediglich eine Kopie für seine eigenen Unterlagen. Die telefonische Krankschreibung ist seit dem 7. Dezember 2023 wieder möglich, bietet jedoch keinen direkten Schriftverkehr mit dem Arzt und dient primär der schnellen Übermittlung der AU-Daten. Der Arzt bleibt jedoch der Aussteller.

Weitere Attestformen und zuständige Ärzte: Neben der AU gibt es eine Vielzahl weiterer ärztlicher Atteste, deren Ausstellung von verschiedenen Fachärzten oder auch Allgemeinmedizinern erfolgen kann. Hier einige Beispiele:

  • Attest für die Schule/Universität: Der behandelnde Arzt, der die Erkrankung diagnostiziert hat, kann hier ein Attest ausstellen. In einigen Fällen kann auch ein Schul- oder Hochschulärztlicher Dienst hinzugezogen werden.
  • Attest für den Arbeitgeber (außer AU): Je nach Grund des Attestes (z.B. Teilnahme an einer Kur, wichtige Termine etc.) kann ein Attest von verschiedenen Ärzten ausgestellt werden. Hier ist der behandelnde Arzt oder ein Facharzt der richtige Ansprechpartner.
  • Sporttauglichkeitsattest: Ein Sportmediziner oder ein Allgemeinmediziner mit entsprechender Zusatzausbildung ist hierfür zuständig.
  • Fahreignungsprüfung: Ein Verkehrsmediziner oder ein Arzt mit besonderer Befähigung für die Beurteilung der Fahreignung ist hier der richtige Ansprechpartner.
  • Attest für den Bezug von Sozialleistungen: Hier ist oft ein bestimmter Arzt oder ein Gutachter der zuständigen Behörde zuständig. Die Anforderungen und der Ansprechpartner variieren je nach Leistungsart und Behörde.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der behandelnde Arzt ist in den meisten Fällen der erste Ansprechpartner für die Ausstellung eines Attestes. Bei spezifischen Anforderungen oder komplexeren Fällen kann jedoch die Zuweisung an einen Facharzt oder Gutachter notwendig sein. Wichtig ist, die benötigten Informationen und den genauen Zweck des Attestes im Vorfeld zu klären, um den passenden Arzt zu kontaktieren und unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Die digitale Krankschreibung hat die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwar vereinfacht, die Notwendigkeit anderer Atteste bleibt jedoch bestehen.