Was darf mein Chef, wenn ich krank bin?
Was darf mein Chef, wenn ich krank bin?
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Zu den wichtigsten Punkten gehört:
Darf mein Chef nach der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit fragen?
Ja. Arbeitgeber dürfen nach der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit fragen, um die Lohnfortzahlung klären zu können. So kann bestimmt werden, ab wann der Entgeltfortzahlungsanspruch greift.
Darf mein Chef nach der Art der Erkrankung fragen?
Nein. Informationen über die Art der Erkrankung sind nur im Rahmen des Datenschutzes und bei zwingenden betrieblichen Gründen erlaubt. Eine detaillierte Krankengeschichte ist nicht nötig.
Was darf mein Chef nicht?
- Den Arbeitnehmer unter Druck setzen, Auskunft über die Art der Erkrankung zu geben.
- Den Arbeitnehmer auffordern, ein ärztliches Attest einzureichen (außer bei längerer Krankheit ab dem 4. Tag).
- Den Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung untersuchen lassen.
- Den Arbeitnehmer diskriminieren oder benachteiligen, weil er krank ist.
Ausnahmen
In besonderen Fällen, beispielsweise bei einer ansteckenden Krankheit, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass er Auskunft über die Art der Erkrankung gibt. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn es zwingend betrieblich erforderlich ist, beispielsweise um die Gesundheit anderer Arbeitnehmer zu schützen.
Fazit
Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Privatsphäre im Krankheitsfall zu schützen. Arbeitgeber dürfen nur in begrenztem Umfang nach Informationen über die Arbeitsunfähigkeit fragen. Bei Fragen zu den Rechten und Pflichten im Krankheitsfall ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden.
#Chef#Krankheit#RechteKommentar zur Antwort:
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