Kann mein Chef mir während der Krankheit kündigen?

7 Sicht
Gesetzlich ist eine Kündigung während einer Krankheit in der Regel unzulässig. Ausnahmen bilden nur schwerwiegende Gründe, die die weitere Beschäftigung unmöglich machen, und müssen vom Arbeitgeber streng nachgewiesen werden. Eine solche Kündigung ist jedoch sehr schwierig zu rechtfertigen.
Kommentar 0 mag

Kann mein Chef mich während der Krankheit kündigen? Ein Überblick zum Kündigungsschutz

Die Erkrankung eines Mitarbeiters stellt für Arbeitgeber oft eine Herausforderung dar. Die Frage, ob eine Kündigung während einer Krankheit zulässig ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer und sorgt für Unsicherheit. Die kurze Antwort lautet: In der Regel nein. Eine Kündigung während einer Krankheit ist nach deutschem Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig und verstößt gegen das allgemeine Kündigungsrecht sowie gegen das soziale Kündigungsschutzrecht. Doch es gibt Ausnahmen, die jedoch eng gefasst sind und vom Arbeitgeber sehr schwer zu rechtfertigen sind.

Das Prinzip: Schutz vor Kündigung während der Krankheit

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor Kündigungen während einer Krankheit. Der Grundgedanke dahinter ist der Schutz des Arbeitnehmers in einer gesundheitlich vulnerablen Situation vor sozialer Benachteiligung. Eine Kündigung in dieser Phase würde den Arbeitnehmer zusätzlich belasten und seine Genesung behindern. Dies widerspricht dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Ausnahmen von der Unzulässigkeit – der enge Korridor für die außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung während der Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Diese Ausnahmen sind streng an die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung geknüpft und erfordern einen schwerwiegenden Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn:

  • der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich herbeigeführt hat: Hierbei muss ein eindeutiger Nachweis einer bewussten Täuschung oder einer vorsätzlichen Verursachung der Erkrankung erbracht werden. Ein einfacher Arbeitsunfall reicht nicht aus.
  • der Arbeitnehmer trotz Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Attestes dies wiederholt verweigert: Die Weigerung muss begründet und nicht durch objektive Hindernisse (z.B. mangelnde Arztversorgung) erklärt sein.
  • die Krankheit langfristig und voraussichtlich dauerhaft die Arbeitsfähigkeit vollständig ausschließt: Hier muss der Arbeitgeber zweifelsfrei nachweisen, dass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit besteht und diese durch medizinische Gutachten belegt ist. Eine bloße Prognose reicht in der Regel nicht aus.
  • die Krankheit zu erheblichen betrieblichen Störungen führt, die durch keine anderen Maßnahmen abgewendet werden können: Dies ist eine sehr hohe Hürde. Der Arbeitgeber muss darlegen, welche erheblichen Störungen auftreten und warum andere Maßnahmen (z.B. Vertretungskraft) nicht in Frage kommen.

Der Beweis liegt beim Arbeitgeber

Wichtig ist: Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Ausnahmegrundes liegt allein beim Arbeitgeber. Dieser muss die Notwendigkeit der Kündigung durch konkrete und schlüssige Beweise darlegen und nachweisen. Dies ist in der Praxis äußerst schwierig. Oftmals scheitern Kündigungen während einer Krankheit bereits an dieser Hürde.

Beratung ist unerlässlich

Wer während einer Krankheit eine Kündigung erhält, sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und im Falle einer unzulässigen Kündigung die notwendigen Schritte zur Anfechtung einleiten. Eine frühzeitige Beratung erhöht die Chancen auf Erfolg.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Kündigung während einer Krankheit ist in den meisten Fällen unzulässig. Nur bei sehr schwerwiegenden, vom Arbeitgeber streng zu beweisenden Ausnahmefällen ist eine Kündigung denkbar. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, und die Hürden für eine erfolgreiche Kündigung sind hoch. Im Zweifelsfall sollte man sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.