Was gilt als schwere Erkrankung bei Reiserücktrittsversicherung?

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Eine schwere Erkrankung oder Unfall verhindert nach gängiger Rechtsprechung die Reise zumutbar. Die Beurteilung richtet sich nach der Erkrankung, den Symptomen und dem gebuchten Reisetyp. Selbst bei Krankheit muss die Reise unmöglich oder nicht zumutbar sein.
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Was gilt als schwere Erkrankung bei der Reiserücktrittsversicherung?

Ein unerwartetes Ereignis wie eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann die geplante Reise zunichtemachen. Doch wann rechtfertigt eine Erkrankung tatsächlich den Rücktritt von einer Reise und die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von mehreren Faktoren ab. Es genügt nicht, einfach nur krank zu sein; die Krankheit muss die Reise unmöglich oder zumindest unzumutbar machen. Die gängige Rechtsprechung legt dabei einen strengen Maßstab an.

Kein pauschaler Katalog: Es gibt keine definitive Liste von Krankheiten, die automatisch zur Erstattung führen. Die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall und orientiert sich an drei Hauptkriterien:

  • Art und Schwere der Erkrankung: Eine einfache Erkältung wird in der Regel nicht als Grund für eine Reiserücktrittsversicherung anerkannt. Schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs im akuten Stadium oder schwere Unfälle mit dauerhaften Beeinträchtigungen hingegen schon eher. Auch psychische Erkrankungen können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, wenn sie eine Reiseunfähigkeit nachweislich begründen.

  • Ausprägung der Symptome: Nicht die Diagnose allein, sondern die konkreten Symptome sind entscheidend. Eine chronische Erkrankung, die im Moment der Reiseplanung stabil ist, kann einen Rücktritt nicht rechtfertigen. Verschlimmert sich der Zustand jedoch unerwartet und akut, so dass die Reise unmöglich oder unzumutbar wird, sieht die Situation anders aus. Wichtige Aspekte sind hier beispielsweise die Notwendigkeit einer medizinischen Betreuung vor Ort, die Beeinträchtigung der Mobilität oder die Unfähigkeit, am Reiseprogramm teilzunehmen.

  • Reiseart und -programm: Eine mehrtägige Trekkingtour in den Anden stellt andere Anforderungen an die Gesundheit als ein Wellnessaufenthalt im All-inclusive-Hotel. Eine leichte Erkrankung, die bei einem ruhigen Urlaub vielleicht noch tolerierbar wäre, kann bei einer anstrengenden Reise zur unzumutbaren Belastung werden. Die Versicherer berücksichtigen daher immer den geplanten Reisetyp bei der Beurteilung.

Der Nachweis der Unzumutbarkeit: Um die Erstattung zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer die Unzumutbarkeit seiner Reise nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch ein ärztliches Attest, das die Diagnose, die Symptome und die Unfähigkeit zur Reise detailliert beschreibt. Wichtig ist, dass das Attest zeitnah nach dem Auftreten der Erkrankung ausgestellt wird und die Unzumutbarkeit der Reise klar formuliert. Auch Fotos oder weitere Belege, die die Erkrankung belegen, können hilfreich sein.

Fazit: Eine schwere Erkrankung, die die Reise unmöglich oder unzumutbar macht, kann den Anspruch auf Reiserücktrittsversicherung begründen. Die Beurteilung ist jedoch einzelfallbezogen und erfordert den Nachweis der Unzumutbarkeit durch ärztliche Unterlagen und gegebenenfalls weitere Belege. Eine frühzeitige Beratung mit dem Versicherer und der Einholung eines entsprechenden Attests sind daher unerlässlich, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf die genauen Bedingungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung, um Missverständnisse zu vermeiden.