Was ist bei Krankschreibung verboten?

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Trotz Krankschreibung besteht keine generelle Arbeitsunfähigkeit. Leichte Tätigkeiten sind prinzipiell möglich, jedoch obliegt die Eignungsbeurteilung dem Arbeitgeber. Eine Rückkehr nach Hause bleibt bei anhaltender Krankheit vorbehalten.
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Was ist bei Krankschreibung verboten? – Ein Überblick

Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch vollständiges Arbeitsverbot. Vielmehr bescheinigt sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit für die ausdrücklich genannten Tätigkeiten. Das bedeutet: Während schwere körperliche Arbeit oder konzentriertes Arbeiten aufgrund der Erkrankung unmöglich sind, können leichte Tätigkeiten unter Umständen durchaus möglich sein. Hier liegt ein wichtiger Punkt, der häufig missverstanden wird.

Verboten sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die den Heilungsprozess behindern oder gefährden. Dies ist der Kern der Krankschreibung. Die konkrete Ausgestaltung hängt stark vom individuellen Krankheitsfall und dem ärztlichen Attest ab. Eine generelle Aussage, was verboten ist, lässt sich daher nicht treffen. Stattdessen gilt es, die ärztlichen Anweisungen genau zu befolgen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten.

Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einer leichten Erkältung ist möglicherweise arbeitsunfähig für seine gewohnte Tätigkeit als Lagerist (körperlich anstrengend), könnte aber leichte Büroarbeiten verrichten. Ein Mitarbeiter mit einer schweren Grippe hingegen ist wahrscheinlich für jegliche Tätigkeit arbeitsunfähig. Die Entscheidung liegt beim Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit attestiert und gegebenenfalls Einschränkungen spezifiziert.

Die Rolle des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Angaben des ärztlichen Attests zu berücksichtigen. Er darf den Arbeitnehmer nicht zu Tätigkeiten zwingen, die dessen Gesundheit gefährden. Gleichzeitig hat er aber auch das Recht, die Eignung des Arbeitnehmers für verbleibende, leichtere Tätigkeiten zu prüfen. Eine einseitige Entscheidung des Arbeitnehmers, trotz ärztlicher Empfehlung zur Arbeitsunfähigkeit dennoch zu arbeiten, ist nicht zulässig und kann sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Was ist bei anhaltender Krankheit erlaubt und verboten?

Bei anhaltender Krankheit ist eine Rückkehr nach Hause zwingend erforderlich, wenn der Heilungsprozess dies erfordert. Ein Verbleiben am Arbeitsplatz trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit ist verboten und gefährdet die Genesung. Der Arbeitnehmer muss die Krankheit dem Arbeitgeber melden und ärztlich attestieren lassen. Das “Durchhalten” bis zum Wochenende oder gar länger birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit und kann zu Langzeitfolgen führen.

Zusammenfassend:

  • Verboten: Tätigkeiten, die den Heilungsprozess behindern oder die Gesundheit gefährden. Dies ist situationsabhängig und im ärztlichen Attest festgelegt.
  • Erlaubt: Leichte Tätigkeiten, die vom Arzt nicht explizit untersagt wurden und vom Arbeitgeber als geeignet beurteilt werden.
  • Unklarheiten: Im Zweifelsfall immer Rücksprache mit dem Arzt und dem Arbeitgeber halten. Eine offene und transparente Kommunikation ist essentiell.

Dieser Artikel soll eine allgemeine Information bieten und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch Arzt und Arbeitgeber. Eine rechtliche Auskunft kann nur von einem Fachanwalt erteilt werden.