Was passiert, wenn man nach 3 Tagen keine Krankmeldung abgibt?
Krankmeldung nach drei Tagen: Was passiert ohne Attest?
Eine Erkältung wirft uns für ein paar Tage aus der Bahn – kein Problem, die meisten Arbeitgeber reagieren verständnisvoll. Doch was passiert eigentlich, wenn die Genesung länger dauert als gedacht und die Krankschreibung erst nach drei Tagen beim Arbeitgeber eintrifft? Drohen direkt arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) schreibt vor, dass Arbeitnehmer*innen ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Diese Regelung dient dem Schutz des Arbeitgebers, der so die Glaubwürdigkeit der Erkrankung überprüfen kann.
Fehlt die Krankmeldung nach drei Tagen, befindet sich der*die Arbeitnehmer*in in einem Zustand der unentschuldigten Abwesenheit. Dies stellt eine Pflichtverletzung dar und kann für Arbeitnehmer*innen unangenehme Folgen haben:
- Abmahnung: Der Arbeitgeber kann eine schriftliche Abmahnung aussprechen und den*die Arbeitnehmer*in auf die Pflicht zur Krankmeldung hinweisen.
- Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei wiederholtem Versäumnis, kann eine (fristlose) Kündigung drohen.
- Entgeltfortzahlung: Ohne rechtzeitige Vorlage der AU kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten drei Krankheitstage verweigern.
Wichtig: Auch wenn die AU erst verspätet beim Arbeitgeber eingeht, sollte sie dennoch schnellstmöglich nachgereicht werden. Möglicherweise zeigt sich der Arbeitgeber kulant und verzichtet auf arbeitsrechtliche Schritte.
Tipp: Um Probleme von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich, den*die Arbeitgeber*in bereits am ersten Krankheitstag über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren und die rechtzeitige Zustellung der AU sicherzustellen. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem*einer Fachanwalt*anwältin für Arbeitsrecht beraten lassen.
#Arbeit#Fehlzeiten#KrankmeldungKommentar zur Antwort:
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