Wie oft krank bis Abmahnung?

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Die Anzahl der Krankheitstage bis zu einer potenziellen Abmahnung ist gesetzlich nicht exakt definiert. Arbeitgeber betrachten häufig 30 Fehltage pro Jahr als Grenze, ab der die Arbeitsleistung als unzumutbar eingeschätzt werden kann. Die Schwere der Erkrankung spielt dabei keine Rolle.

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Wie oft krank bis Abmahnung? – Eine Frage der Verhältnismässigkeit

Krankheit ist ein Thema, das jeden Menschen betreffen kann. Doch wie oft darf man krank sein, bevor der Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht? Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, die eine genaue Anzahl an Krankheitstagen festlegt. Die Frage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kein “automatischer” Abmahnungsgrund: Wichtig ist zunächst zu verstehen, dass Krankheit kein automatischer Grund für eine Abmahnung ist. Die Abmahnung ist ein Mittel des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zur Besserung zu geben.

30 Tage als grobe Richtschnur: In der Praxis wird oft von einer Grenze von 30 Krankheitstagen pro Jahr gesprochen. Diese Zahl ist jedoch keine starre Grenze und sollte nur als grobe Richtschnur betrachtet werden. Der Arbeitgeber muss die individuellen Umstände des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen.

Individuelle Beurteilung: Die folgenden Faktoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung:

  • Art und Schwere der Krankheit: Ist die Krankheit kurzzeitig oder langwierig? Hat sie einen schweren Verlauf oder ist sie leicht behandelbar?
  • Häufigkeit der Krankheit: Sind die Krankheitstage über das Jahr verteilt oder häufen sie sich in bestimmten Perioden?
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Ist der Arbeitnehmer neu eingestellt oder arbeitet er schon lange im Unternehmen?
  • Leistung des Arbeitnehmers: Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit seine Aufgaben zuverlässig erfüllt?

Die Rolle des Arbeitsvertrags: Im Arbeitsvertrag können vereinbarte Krankheitstage oder Regelungen zur Abmahnung festgehalten sein. Diese Klauseln sind rechtlich bindend und sollten genau geprüft werden.

Wichtig: Eine Abmahnung aufgrund häufiger Krankheit ist nur rechtens, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unzumutbar beeinträchtigt ist. Der Arbeitgeber muss im Einzelfall prüfen, ob er die Abmahnung im Rahmen seines Direktionsrechts aussprechen darf.

Gutes Rechtsschutz: Bei Unsicherheiten oder im Falle einer Abmahnung aufgrund häufiger Krankheit ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann die rechtliche Situation im Einzelfall beurteilen und dem Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Rechte helfen.

Fazit: Die Frage, wie oft man krank sein darf, bevor eine Abmahnung droht, ist nicht einfach zu beantworten. Es gibt keine gesetzliche Grenze, sondern es kommt auf die individuellen Umstände des Arbeitsverhältnisses an. Wichtig ist, im Zweifelsfall die Hilfe von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.