Was sagt man bei einer telefonischen Krankmeldung?
Bei einer telefonischen Krankmeldung übermitteln Arztpraxen an die Krankenkassen die Daten der versicherten Person sowie Angaben zur Arbeitsunfähigkeit. Informationen zu behandelnden Ärzten oder Diagnosen werden jedoch nicht an Arbeitgeber weitergegeben.
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Richtig krankmelden am Telefon: So geht’s!
Ein plötzlicher Krankheitsschub – und schon muss man dem Arbeitgeber Bescheid geben. Doch was genau gehört zu einer korrekten Krankmeldung am Telefon? Hier die wichtigsten Punkte für ein reibungsloses Vorgehen:
Zeitnahe Meldung: Melden Sie sich so früh wie möglich, am besten noch vor Arbeitsbeginn, bei Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Stelle. Verschieben Sie den Anruf nicht auf den späteren Vormittag oder gar Mittag – das wirkt unprofessionell.
Klare und prägnante Information: Formulieren Sie Ihre Krankmeldung kurz und sachlich. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Abteilung und teilen Sie mit, dass Sie arbeitsunfähig sind. Vermeiden Sie lange Erklärungen oder gar Rechtfertigungen. Ein einfaches “Guten Morgen, Herr/Frau [Name des Vorgesetzten], ich bin [Ihr Name] aus der Abteilung [Ihre Abteilung] und melde mich krank.” reicht völlig aus.
Voraussichtliche Dauer der Krankheit: Schätzen Sie nach bestem Wissen und Gewissen ab, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Sind Sie sich unsicher, sagen Sie, dass Sie es noch nicht genau wissen und sich baldmöglichst wieder melden.
Erreichbarkeit während der Krankheit: Geben Sie an, ob und wie Sie während Ihrer Krankheit erreichbar sind. Sollten Sie telefonisch nicht gut erreichbar sein, nennen Sie eine alternative Kontaktmöglichkeit.
Rückfragen beantworten: Beantworten Sie eventuelle Rückfragen Ihres Arbeitgebers knapp und sachlich. Sie sind nicht verpflichtet, Details zu Ihrer Erkrankung preiszugeben. Vermeiden Sie daher medizinische Fachbegriffe oder ausführliche Schilderungen Ihrer Symptome. Ein einfaches “Ich fühle mich nicht in der Lage zu arbeiten.” genügt.
Ärztliche Bescheinigung: Informieren Sie sich im Arbeitsvertrag oder den Betriebsvereinbarungen über die Regelungen zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). In der Regel muss diese spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Erkundigen Sie sich auch, ob die AU postalisch, per E-Mail oder persönlich eingereicht werden muss.
Zusätzliche Informationen im Unternehmen: Manche Unternehmen haben spezifische Regelungen zur Krankmeldung, z.B. die Nutzung eines bestimmten Formulars oder die Benachrichtigung weiterer Abteilungen. Informieren Sie sich über diese internen Vorgaben.
Datenschutz und die Rolle der Krankenkasse: Wichtig zu wissen: Ihre Krankenkasse leitet lediglich Ihre Versicherungsdaten und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber weiter. Informationen zum behandelnden Arzt oder gar Diagnosen werden nicht übermittelt. Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten ist gewährleistet.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens vorbereitet und können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
#Arzt#Krankmeldung#TelefonKommentar zur Antwort:
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