Welche Augenkrankheit kann man nicht lasern?

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Augenlaserbehandlungen sind nicht für alle geeignet. Bestehende Augenerkrankungen wie Katarakte, Glaukome oder Netzhautprobleme können eine Laserbehandlung kontraindizieren und erfordern alternative Behandlungsansätze. Eine gründliche Voruntersuchung ist daher unerlässlich.
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Augenkrankheiten, die eine Laserbehandlung ausschließen

Augenlaserbehandlungen bieten eine effektive Möglichkeit zur Korrektur von Sehfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Astigmatismus. Allerdings sind diese Behandlungen nicht für alle Patienten geeignet. Bestehende Augenerkrankungen können eine Laserbehandlung kontraindizieren und erfordern alternative Therapieansätze.

Augenkrankheiten, die eine Laserbehandlung ausschließen:

1. Katarakte:
Katarakte sind eine Trübung der natürlichen Linse des Auges, die zu verschwommenem Sehen führen. Die Laserbehandlung kann die Linsentrübung nicht beseitigen und ist daher für Patienten mit Katarakten nicht geeignet.

2. Glaukom:
Glaukom ist eine Gruppe von Augenkrankheiten, die den Sehnerv schädigen und zu Sehstörungen führen können. Bei Patienten mit Glaukom kann die Laserbehandlung den Augeninnendruck erhöhen und den Sehnerv weiter schädigen.

3. Netzhautprobleme:
Netzhautprobleme wie Makuladegeneration und diabetische Retinopathie können die empfindliche Netzhaut schädigen. Laserbehandlungen können diese Erkrankungen weiter verschlimmern und sind daher für Patienten mit Netzhautproblemen nicht geeignet.

4. Andere Augenerkrankungen:
Zusätzlich zu den oben genannten Erkrankungen können auch andere Augenerkrankungen wie Hornhautnarben, Keratokonus und Uveitis die Eignung für eine Laserbehandlung beeinträchtigen.

Voruntersuchung

Vor einer Augenlaserbehandlung ist eine gründliche Voruntersuchung unerlässlich. Augenärzte untersuchen die Augen des Patienten auf Anzeichen von Augenerkrankungen, die eine Laserbehandlung kontraindizieren könnten. Zu diesen Untersuchungen gehören Sehschärfetests, Augendruckmessungen und die Untersuchung der Augenstrukturen.

Alternative Behandlungsmöglichkeiten

Für Patienten, die aufgrund von Augenerkrankungen nicht für eine Augenlaserbehandlung geeignet sind, stehen alternative Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter:

  • Kontaktlinsen: Brillen oder Kontaktlinsen können Sehfehler korrigieren und den Patienten ein klares Sehvermögen bieten.
  • Intraokulare Linsen (IOLs): IOLs sind künstliche Linsen, die implantiert werden können, um die natürliche Linse des Auges zu ersetzen oder zu ergänzen.
  • Chirurgie: In bestimmten Fällen kann eine Operation erforderlich sein, um Augenerkrankungen wie Katarakte oder Glaukom zu behandeln und das Sehvermögen zu verbessern.

Fazit

Augenlaserbehandlungen sind eine wirksame Option zur Korrektur von Sehfehlern, aber sie sind nicht für jeden geeignet. Bestehende Augenerkrankungen können eine Laserbehandlung ausschließen und erfordern alternative Behandlungsansätze. Eine gründliche Voruntersuchung ist entscheidend, um die Eignung des Patienten für eine Augenlaserbehandlung zu bestimmen.