Welche Strafe bei 0,8 Promille?

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Alkohol im Blut zwischen 0,8 und 1,19 Promille zieht mindestens 800 Euro Strafe nach sich. Die Höchststrafe liegt bei 3.700 Euro. Führerscheinentzug, zunächst einen Monat bei erstmaliger, aber wiederholter Tat mindestens drei Monate.
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Strafen bei 0,8 Promille Alkohol im Blut

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat, die mit empfindlichen Sanktionen geahndet wird. Je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) fallen die Strafen unterschiedlich hoch aus.

BAK zwischen 0,8 und 1,19 Promille

Wird bei einer Verkehrskontrolle eine BAK zwischen 0,8 und 1,19 Promille festgestellt, gelten folgende Strafen:

  • Geldbuße: Mindestens 800 Euro, maximal 3.700 Euro
  • Führerscheinentzug: Bei erstmaliger Tat einen Monat, bei wiederholter Tat mindestens drei Monate

Zusätzliche Sanktionen

Neben der Geldbuße und dem Führerscheinentzug können weitere Sanktionen verhängt werden, wie zum Beispiel:

  • Punkteeintrag: Ein bis drei Punkte im Fahreignungsregister
  • Auflage zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Fahrverbot: In schweren Fällen kann ein Fahrverbot für mehrere Monate oder sogar dauerhaft ausgesprochen werden

Rechtliche Folgen

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine Alkoholfahrt auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, beispielsweise:

  • Schadenersatzforderungen: Bei Unfällen mit Personenschäden können die Opfer Schadensersatz verlangen.
  • Versicherungsverlust: Die Kfz-Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern.

Vorsicht bei niedrigen Promillewerten

Auch bei niedrigen Promillewerten gilt es, Vorsicht walten zu lassen. Ab 0,3 Promille ist die Fahrtüchtigkeit bereits eingeschränkt, und ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es ist daher ratsam, im Zweifelsfall auf Alkoholgenuss vor dem Autofahren zu verzichten.