Wie lange ist der Führerschein weg bei 0,8?

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Bei einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille drohen hohe Strafen und Führerscheinentzug. Die Geldstrafe liegt zwischen 800 und 3.700 Euro. Der Führerscheinentzug dauert einen Monat beim ersten Verstoß, mindestens drei Monate im Wiederholungsfall.
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Wie lange ist der Führerschein weg bei 0,8 Promille?

Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert (BAK) von 0,8 Promille hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen, darunter ein temporärer Führerscheinentzug.

Dauer des Führerscheinentzugs:

Die Dauer des Führerscheinentzugs hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Erstverstoß vs. Wiederholungsfall:

    • Erstverstoß: Führerscheinentzug für einen Monat
    • Wiederholungsfall: Führerscheinentzug für mindestens drei Monate
  • Zusätzliche Verstöße:

    • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Längere Führerscheinentzugszeit
    • Sachschaden: Weitere Strafen und Führerscheinentzug

Weitere Strafen:

Neben dem Führerscheinentzug drohen bei einem BAK von 0,8 Promille folgende weitere Strafen:

  • Geldstrafe in Höhe von 800 bis 3.700 Euro
  • Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Eintrag im Strafregister
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) kann angeordnet werden

Wichtig:

Der tatsächliche Führerscheinentzug und die Höhe der Geldstrafe können je nach Einzelfall variieren, da die Gerichte über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen. Es ist wichtig zu beachten, dass Trunkenheitsfahrten nicht nur rechtliche Folgen haben, sondern auch eine Gefahr für die eigene und die Sicherheit anderer darstellen.