Wer schickt die AU zum Arbeitgeber?

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Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vereinfacht den Informationsfluss zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Ärzte übermitteln die Daten direkt an die Krankenkasse; der Arbeitgeber erhält sie elektronisch. Dieses Verfahren optimiert die Prozesse und spart Zeit für alle Beteiligten.
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Wer übermittelt die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an den Arbeitgeber?

Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist eine elektronische Mitteilung, die Informationen über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters enthält. Sie vereinfacht den Informationsfluss zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.

Im Zuge der Digitalisierung wurde die bisherige Papier-AU durch die digitale AU abgelöst. Dies bietet erhebliche Vorteile für alle Beteiligten.

Verfahren zur Übermittlung der digitalen AU

Der behandelnde Arzt übermittelt die Daten der digitalen AU direkt an die Krankenkasse des Mitarbeiters. Die Krankenkasse prüft die Daten und leitet sie anschließend elektronisch an den Arbeitgeber weiter.

Aufgaben des Arbeitgebers

Nach Erhalt der digitalen AU hat der Arbeitgeber folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Erfassung der Fehlzeiten im Lohnsystem
  • Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, wie z. B. Lohnfortzahlung oder Krankengeldantrag

Vorteile der digitalen AU

Die digitale AU bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Papier-AU:

  • Vereinfachung des Prozesses: Der elektronische Datenfluss optimiert die Prozesse und spart Zeit für alle Beteiligten.
  • Reduzierung von Fehlern: Die digitale Übermittlung minimiert das Risiko von Fehlern, die bei der manuellen Verarbeitung auftreten können.
  • Beschleunigte Auszahlung von Leistungen: Die elektronische Übermittlung sorgt für eine schnellere Auszahlung von Lohnfortzahlung oder Krankengeld.
  • Verbesserte Datenqualität: Die digitalen Daten sind strukturiert und standardisiert, was eine bessere Datenqualität gewährleistet.

Fazit

Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird vom behandelnden Arzt direkt an die Krankenkasse des Mitarbeiters übermittelt. Die Krankenkasse prüft die Daten und leitet sie anschließend elektronisch an den Arbeitgeber weiter. Dieser ist für die Prüfung und Verarbeitung der digitalen AU verantwortlich. Die digitale AU bietet erhebliche Vorteile gegenüber der Papier-AU und optimiert den Informationsfluss zwischen den Beteiligten.