Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber gesendet?
Seit 2023 rufen Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei der Krankenkasse ihrer Angestellten ab. Beschäftigte sind nun von der Pflicht entbunden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl an die Kasse als auch an den Arbeitgeber zu senden. Dies vereinfacht den Prozess und reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten erheblich.
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Die elektronische Krankmeldung: Weniger Papierkram, mehr Effizienz?
Die Zeiten, in denen man nach einem Arztbesuch mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Hand zum Briefkasten hetzen musste, um sie sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber zu senden, sind seit 2023 Vergangenheit. Die elektronische Krankmeldung (eAU) hat Einzug gehalten und den Prozess für Arbeitnehmer deutlich vereinfacht. Aber was bedeutet das konkret? Wird die Krankmeldung jetzt automatisch an den Arbeitgeber übermittelt? Die Antwort ist: Ja, aber mit einigen wichtigen Nuancen.
Was hat sich geändert?
Früher war der Arbeitnehmer in der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zu besorgen und sie fristgerecht an Krankenkasse und Arbeitgeber zu schicken. Seit 2023 (in der Regel – es gab bereits Pilotprojekte und frühere Einführungen bei einigen Arbeitgebern) ruft der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei der Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters ab. Das bedeutet eine erhebliche Reduzierung des administrativen Aufwands für alle Beteiligten.
Wie funktioniert der elektronische Abruf?
Der Arbeitgeber meldet sich bei der Krankenkasse des Mitarbeiters und fordert die eAU an. Die Krankenkasse übermittelt dann die relevanten Informationen, wie Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
- Weniger Stress: Der Gang zur Post entfällt. Man muss sich nicht mehr darum kümmern, Fristen einzuhalten und zu hoffen, dass die Bescheinigung rechtzeitig ankommt.
- Weniger Papier: Die Papierflut wird reduziert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die eigene Ablage vereinfacht.
- Schnellere Information für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber wird in der Regel schneller über die Arbeitsunfähigkeit informiert als früher.
Was bleibt gleich?
Auch wenn der Prozess der Übermittlung vereinfacht wurde, gibt es einige wichtige Punkte, die Arbeitnehmer weiterhin beachten müssen:
- Informationspflicht: Der Arbeitnehmer ist weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Wege geschehen. Die elektronische Übermittlung der Bescheinigung durch die Krankenkasse ersetzt nicht diese Informationspflicht.
- Arztbesuch: Der Arbeitnehmer muss weiterhin einen Arzt aufsuchen, um die Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen.
- Ausnahmen: Es gibt bestimmte Ausnahmen, z.B. bei Privatversicherten oder bei Ärzten, die noch nicht an das System angeschlossen sind. In diesen Fällen kann es weiterhin notwendig sein, die Krankmeldung in Papierform einzureichen.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Die elektronische Krankmeldung ist ein sinnvoller Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau. Sie entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und beschleunigt den Informationsfluss. Dennoch ist es wichtig, die eigenen Pflichten als Arbeitnehmer zu kennen und zu erfüllen, insbesondere die unverzügliche Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit. Die eAU macht den Prozess effizienter, ersetzt aber nicht die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
#Arbeitgeber#Krankmeldung Automatisch#MeldungKommentar zur Antwort:
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