Wie viele Krankheitstage bezahlt der Arbeitgeber?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Regelung sieht eine Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen, also 42 Kalendertage, vor. Die Frist beginnt am Tag nach Arbeitsunfähigkeitsbeginn. Ausnahmen sind möglich, sollten aber gesondert geprüft werden.
- Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber gesendet?
- Kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten?
- Wie viel zahlt der Arbeitgeber, wenn ich krank bin?
- Kann der alte Arbeitgeber herausfinden, wo ich arbeite?
- Werden Wochenenden als Krankheitstage berechnet?
- Wie werden die Krankheitstage gezählt?
Anzahl der vom Arbeitgeber bezahlten Krankheitstage
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Arbeitgeber für die Dauer von maximal sechs Wochen, also 42 Kalendertage, das Entgelt weiterzahlen muss. Die Frist beginnt am Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Ausnahmen
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Wochen überschritten werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn:
- Der Arbeitnehmer eine ansteckende Krankheit hat und die Weiterbeschäftigung eine Gefährdung für andere Beschäftigte darstellt.
- Der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleidet.
- Der Arbeitnehmer an einer schweren Krankheit erkrankt, die eine längere Heilungsdauer erfordert.
Die Ausnahmen sollten jedoch im Einzelfall genau geprüft werden, da sie gesetzlich nicht eindeutig geregelt sind.
Berechnung der Krankheitstage
Bei der Berechnung der Krankheitstage sind folgende Punkte zu beachten:
- Tage, an denen der Arbeitnehmer gesetzliche Feiertage hätte, werden nicht als Krankheitstage angerechnet.
- Wochenenden und Sonn- und Feiertage werden ebenfalls nicht angerechnet.
- Die Frist von sechs Wochen gilt für jeden einzelnen Krankheitsfall.
Hinweis:
Die gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ausnahmen können sich jedoch aus Tarifverträgen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ergeben.
#Arbeitgeber#Krankheitstage#LohnfortzahlungKommentar zur Antwort:
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