Werden Krankschreibungen überprüft?

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Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Mitarbeiters überprüfen lassen. Dabei kann ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt werden. Die Überprüfung ist gesetzlich zulässig.
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Krankschreibungen: Werden sie überprüft?

Krankschreibungen sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern. Sie ermöglichen es Beschäftigten, sich im Krankheitsfall vom Dienst freistellen zu lassen und sich zu erholen. Doch werden Krankschreibungen auch überprüft?

Rechtliche Grundlage für die Überprüfung

Arbeitgeber haben in Deutschland das Recht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Mitarbeiters überprüfen zu lassen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 275 Abs. 1a geregelt.

Wann wird eine Überprüfung veranlasst?

In der Regel werden Krankschreibungen nur in bestimmten Fällen überprüft. Die häufigsten Gründe sind:

  • Häufige oder lange Krankschreibungen: Bei wiederholten oder längeren Ausfällen kann der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit oder Notwendigkeit der Krankschreibung haben.
  • Unstimmigkeiten: Wenn der Arbeitgeber oder der behandelnde Arzt Unregelmäßigkeiten oder Widersprüche in der AU feststellt, kann eine Überprüfung veranlasst werden.
  • Verdacht auf Missbrauch: Bei dem Verdacht, dass ein Mitarbeiter seine Krankheit vortäuscht oder übertreibt, kann der Arbeitgeber eine Überprüfung in Erwägung ziehen.

Ablauf der Überprüfung

Die Überprüfung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der MDK ist eine unabhängige Stelle, die von den Krankenkassen betrieben wird. Der Ablauf der Überprüfung ist wie folgt:

  • Der Arbeitgeber beantragt beim MDK die Überprüfung der AU.
  • Der MDK fordert den betroffenen Mitarbeiter auf, zu einer Untersuchung zu erscheinen.
  • Der Mitarbeiter wird von einem Arzt des MDK untersucht und befragt.
  • Der MDK erstellt ein Gutachten, in dem er seine Einschätzung zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters abgibt.

Folgen der Überprüfung

Das Gutachten des MDK ist für den Arbeitgeber bindend. Er kann nun entscheiden, ob er die Krankschreibung anerkennt oder nicht. Wenn das Gutachten die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wird die Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht bestätigt, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen und ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen.

Fazit

Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Mitarbeiters überprüfen lassen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Überprüfung nur in begründeten Fällen und nach sorgfältiger Abwägung erfolgen sollte. Die Überprüfung wird in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Das Ergebnis der Überprüfung ist für den Arbeitgeber bindend.