Wie lange kann man maximal im Krankenstand sein?
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse wird maximal für 78 Wochen gezahlt. Auch bei unberechtigter Verweigerung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht Anspruch auf Krankengeld.
Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema umfassend behandelt und sich von anderen Quellen abhebt, indem er spezifische Fallstricke und Sonderfälle beleuchtet:
Krankgeschrieben: Wie lange ist das maximal möglich? Ein umfassender Überblick
Krankheit kann jeden treffen, und plötzlich steht man vor der Frage: Wie lange kann ich eigentlich krankgeschrieben sein, ohne meinen Job zu verlieren oder finanzielle Einbußen zu erleiden? Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Aspekte des Krankengeldbezugs in Deutschland.
Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Zunächst einmal: Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch ihren Arbeitgeber. Dies gilt für die ersten sechs Wochen einer Erkrankung. Wichtig zu wissen:
- Wiederholte Erkrankungen: Treten innerhalb eines Jahres erneut Krankheiten auf, wird die Entgeltfortzahlung nur dann erneut für sechs Wochen gewährt, wenn entweder eine komplett neue Krankheit vorliegt oder seit Beginn der ersten Erkrankung mindestens zwölf Monate vergangen sind.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses: Wer neu im Job ist, hat erst nach vier Wochen Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Das Krankengeld der Krankenkasse
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes.
- Dauer des Krankengeldes: Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Das bedeutet: Wenn Sie wegen derselben Krankheit immer wieder ausfallen, werden alle Krankheitszeiten innerhalb dieser drei Jahre zusammengerechnet.
- Wichtig: Die 78 Wochen beziehen sich auf die tatsächliche Bezugsdauer. Zeiten, in denen Sie wieder arbeiten, unterbrechen den Bezugszeitraum.
Sonderfälle und Fallstricke
- Unberechtigte Verweigerung der Entgeltfortzahlung: Wenn Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zu Unrecht verweigert, haben Sie dennoch Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Diese wird sich dann gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.
- Nahtloser Übergang: Achten Sie darauf, dass die Krankschreibung lückenlos erfolgt, um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu gefährden. Ein Tag Pause zwischen zwei Krankschreibungen kann dazu führen, dass die Krankenkasse die Zahlung verweigert.
- Aussteuerung: Wenn Sie innerhalb von drei Jahren die vollen 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit ausgeschöpft haben, werden Sie von der Krankenkasse “ausgesteuert”. Das bedeutet, dass Sie kein Krankengeld mehr erhalten. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
- Hinweis: Wenn Sie ausgesteuert werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie arbeitsunfähig sind. Die Agentur für Arbeit wird Ihre Arbeitsfähigkeit prüfen.
Was passiert nach dem Krankengeld?
Nachdem der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, gibt es verschiedene Optionen:
- Wiedereingliederung: In vielen Fällen ist eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf möglich. Dabei arbeiten Sie zunächst weniger Stunden und steigern diese langsam wieder.
- Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
- Arbeitslosengeld: Wenn Sie arbeitsfähig sind, aber keine Stelle finden, können Sie Arbeitslosengeld beantragen.
Fazit
Die maximale Dauer des Krankengeldbezugs ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den verschiedenen Optionen auseinanderzusetzen, wenn absehbar ist, dass die Krankheit länger andauert. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse, einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Beratungsstelle beraten, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu kennen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Experten wenden.
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