Wird die Krankmeldung zum Arbeitgeber geschickt?

4 Sicht

Die elektronische Abfrage der Krankmeldung durch Arbeitgeber bei der Krankenkasse ist die neue Praxis. Gesetzlich Versicherte brauchen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr an den Arbeitgeber zu senden. Die Krankenkasse wird direkt informiert.

Kommentar 0 mag

Die Krankmeldung: Weg vom Papier, hin zur digitalen Übermittlung

Die Zeiten, in denen ein Stapel Papier den Weg vom Arzt zum Arbeitgeber fand, um eine Arbeitsunfähigkeit zu belegen, gehören – zumindest für gesetzlich Versicherte – der Vergangenheit an. Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat die Büroabläufe grundlegend verändert und vereinfacht. Doch wie genau funktioniert das neue System, und welche Rolle spielt der Arbeitgeber dabei?

Direktübermittlung an die Krankenkasse – der Arbeitgeber erhält eine Information:

Das Kernstück der Neuerung ist die direkte Übermittlung der AU-Daten von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an ihren Arbeitgeber weiterleiten. Die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht mit einer Kopie der Bescheinigung selbst. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Benachrichtigung über den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie, falls vom Arzt angegeben, über die Arbeitsfähigkeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen. Der Datenschutz spielt hier eine entscheidende Rolle: Der Arbeitgeber erfährt lediglich die notwendigen Informationen, um die Entgeltfortzahlung korrekt abzuwickeln – detaillierte Diagnosen bleiben ihm verborgen.

Vorteile des neuen Systems:

Das Verfahren bringt erhebliche Vorteile mit sich: Für den Arbeitnehmer entfällt der bürokratische Aufwand der Weiterleitung der AU. Für den Arbeitgeber vereinfacht es die Verwaltung und reduziert den Dokumentationsaufwand. Die Krankenkasse erhält zudem eine verbesserte Datenbasis zur Kontrolle und Abrechnung. Fehlerquellen, die durch das manuelle Versenden von Dokumenten entstehen, werden minimiert.

Ausnahmen von der Regel:

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. So müssen beispielsweise Selbstständige oder Beamte die AU weiterhin selbst beim Arbeitgeber einreichen. Auch bei privat Versicherten bleibt die herkömmliche Vorgehensweise bestehen. Die genauen Regelungen hängen von der individuellen Versicherungs- und Beschäftigungsform ab.

Fazit:

Die elektronische Übermittlung der Krankmeldung stellt einen deutlichen Fortschritt im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit dar. Sie spart Zeit und Ressourcen für alle Beteiligten und erhöht die Datensicherheit. Arbeitnehmer müssen sich lediglich vergewissern, ob sie von den neuen Regelungen profitieren können und sich gegebenenfalls bei ihrer Krankenkasse oder ihrem Arbeitgeber informieren. Die Zukunft der Krankmeldung ist digital – und das ist nicht nur für den Arbeitgeber eine Erleichterung.