Wird eine Krankmeldung aus dem Ausland akzeptiert?

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Ausländische ärztliche Atteste, die eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, werden grundsätzlich wie inländische Atteste anerkannt und haben dieselbe Rechtswirksamkeit. Sie unterliegen jedoch bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. die Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Dolmetscher.

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Krankmeldung aus dem Urlaub: Wird sie vom deutschen Arbeitgeber akzeptiert?

Sommer, Sonne, Strand – der wohlverdiente Urlaub ist eine willkommene Auszeit vom Arbeitsalltag. Doch was passiert, wenn man im Ausland krank wird und ein ärztliches Attest benötigt? Wird diese Krankmeldung vom deutschen Arbeitgeber anerkannt? Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit die Krankmeldung auch tatsächlich akzeptiert wird und keine unnötigen Probleme entstehen.

Grundsatz der Gleichbehandlung: Ausländische Atteste sind grundsätzlich gültig

Grundsätzlich gilt: Ein ärztliches Attest aus dem Ausland hat dieselbe Rechtswirksamkeit wie ein deutsches Attest. Der deutsche Arbeitgeber ist also verpflichtet, die Krankmeldung anzuerkennen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen dienen dazu, die Authentizität und Verständlichkeit des Dokuments zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Krankmeldung:

  • Sprache: Hier wird es kompliziert. Zwar ist eine formelle Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher nicht in jedem Fall erforderlich, aber die Verständlichkeit muss gewährleistet sein. Ist die Krankmeldung in einer gängigen Sprache wie Englisch, Französisch oder Spanisch verfasst, kann der Arbeitgeber in der Regel eine interne Übersetzung akzeptieren. Schwieriger wird es bei weniger verbreiteten Sprachen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auf einer offiziellen Übersetzung bestehen, um sicherzustellen, dass der Inhalt korrekt interpretiert wird. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Arbeitgeber zu klären, ob eine interne Übersetzung ausreichend ist.
  • Form: Das Attest muss die üblichen Angaben enthalten, die auch ein deutsches Attest aufweist. Dazu gehören:
    • Name des Patienten
    • Name und Adresse des behandelnden Arztes bzw. der Klinik
    • Datum der Untersuchung
    • Diagnose (aus Gründen des Datenschutzes meist nur die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die detaillierte Erkrankung)
    • Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
  • Plausibilität: Der Arbeitgeber kann die Plausibilität der Krankmeldung in Frage stellen, wenn beispielsweise offensichtliche Unstimmigkeiten vorliegen. Dies könnte der Fall sein, wenn die Diagnose nicht zum Urlaubsgebiet passt oder die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unverhältnismäßig lang erscheint. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesem Fall stichhaltige Beweise vorlegen, um die Krankmeldung abzulehnen.
  • Mitteilungspflichten: Auch bei einer Erkrankung im Ausland gelten die üblichen Mitteilungspflichten. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren muss, am besten telefonisch oder per E-Mail. Die Krankmeldung selbst muss dann schnellstmöglich nachgereicht werden.

Probleme und Lösungsansätze:

Trotz des Grundsatzes der Gleichbehandlung kann es in der Praxis zu Problemen kommen. Diese können beispielsweise durch Sprachbarrieren, fehlende Informationen im Attest oder Zweifel an der Authentizität entstehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

  • Informieren Sie sich: Vor Antritt der Reise sollten Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihres Arbeitgebers bezüglich ausländischer Krankmeldungen informieren.
  • Sorgen Sie für ein vollständiges Attest: Achten Sie darauf, dass das Attest alle notwendigen Informationen enthält.
  • Kommunizieren Sie offen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig und halten Sie ihn über den Verlauf Ihrer Erkrankung auf dem Laufenden.
  • Bieten Sie Alternativen an: Bieten Sie dem Arbeitgeber beispielsweise an, eine Übersetzung des Attests zu besorgen oder eine zusätzliche Bestätigung von einem deutschen Arzt einzuholen.

Fazit:

Eine Krankmeldung aus dem Ausland wird grundsätzlich vom deutschen Arbeitgeber anerkannt. Um jedoch unnötige Komplikationen zu vermeiden, ist es wichtig, die oben genannten Voraussetzungen zu beachten. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die rechtzeitige Einreichung eines vollständigen und verständlichen Attests tragen dazu bei, dass die Krankmeldung problemlos akzeptiert wird. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren und den Urlaub hoffentlich doch noch genießen.