Kann ich mich im Urlaub im Ausland krankschreiben lassen?

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Eine Erkrankung im Urlaub, fernab der Heimat, ist unerfreulich, aber kein Grund zur Sorge bezüglich des Gehaltsanspruchs. Solange die Krankheit dem Arbeitgeber umgehend gemeldet und durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest belegt wird, steht der Lohnfortzahlung grundsätzlich nichts im Wege. Wichtig ist, dass das Attest alle relevanten Informationen enthält, um die Arbeitsunfähigkeit zweifelsfrei zu bestätigen.

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Krank im Ausland: Lohnfortzahlung auch im Urlaub?

Der wohlverdiente Urlaub – Sonne, Strand und Entspannung. Doch was passiert, wenn mitten im Ausland die Erholung von einer unerwarteten Erkrankung unterbrochen wird? Muss man sich Sorgen um die Lohnfortzahlung machen? Die gute Nachricht: Grundsätzlich besteht auch bei einer Erkrankung im Ausland während des Urlaubs Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um den Anspruch nicht zu gefährden.

Entscheidend ist die umgehende Meldung der Erkrankung an den Arbeitgeber. Warten Sie nicht, bis Sie wieder zu Hause sind. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Situation – idealerweise telefonisch oder per E-Mail. Dies zeigt Ihre Kooperationsbereitschaft und verhindert Missverständnisse.

Neben der Meldung ist ein aussagekräftiges ärztliches Attest unerlässlich. Dieses muss die Arbeitsunfähigkeit eindeutig bestätigen und alle relevanten Informationen enthalten. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift des Arztes
  • Datum der Untersuchung
  • Diagnose (ggf. verschlüsselt)
  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Stempel und Unterschrift des Arztes

Besonders im Ausland ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Attest in deutscher Sprache oder mit einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. Einige Arbeitgeber akzeptieren auch englischsprachige Atteste, dies sollte jedoch im Vorfeld abgeklärt werden.

Ein einfacher Krankenschein nach deutschem Muster ist im Ausland in der Regel nicht erhältlich. Suchen Sie daher einen ortsansässigen Arzt auf und lassen Sie sich ein entsprechendes Attest ausstellen. Die Kosten hierfür müssen Sie zunächst selbst tragen, können diese aber gegebenenfalls später bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Was ist mit der Urlaubsplanung? Die durch Krankheit verpassten Urlaubstage verfallen nicht. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um die nicht genutzten Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Vorsicht bei fahrlässigem Verhalten! Der Anspruch auf Lohnfortzahlung kann entfallen, wenn die Erkrankung durch grob fahrlässiges Verhalten selbst verschuldet wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man trotz bekannter Reisewarnungen in ein Risikogebiet reist und sich dort infiziert.

Zusatztipp: Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die medizinische Versorgung am Urlaubsort und schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab. Diese kann Ihnen im Krankheitsfall wertvolle Unterstützung bieten und Kosten für Behandlungen oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Erkrankung im Ausland während des Urlaubs ist ärgerlich, gefährdet aber nicht automatisch die Lohnfortzahlung. Mit der richtigen Vorgehensweise – umgehende Meldung an den Arbeitgeber und Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes – können Sie Ihren Anspruch sichern und die nicht genutzten Urlaubstage später nachholen.