Wer überprüft den Krankenstand?

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Krankmeldungen werden vom Arbeitgeber geprüft. Bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann eine medizinische Gutachtenanfrage an den MDK gestellt werden. Die Überprüfung dient der Absicherung beider Seiten.
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Wer übernimmt die Prüfung des Krankenstandes?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss er eine Krankmeldung vorlegen. Diese wird in der Regel vom Hausarzt oder einem anderen behandelnden Arzt ausgestellt. Doch wer prüft die Echtheit und Berechtigung dieser Krankmeldungen?

Prüfung durch den Arbeitgeber

Zunächst liegt die Prüfung des Krankenstandes beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Krankmeldung ordnungsgemäß ausgestellt wurde und die geltend gemachte Arbeitsunfähigkeit plausibel erscheint. Dazu kann er folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Prüfung der Formvorschriften (z. B. Name, Datum, Stempel)
  • Überprüfung der Plausibilität der Diagnose und der angegebenen Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Vergleich mit früheren Krankmeldungen

Medizinische Gutachtenanfrage

Bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber eine medizinische Gutachtenanfrage an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellen. Der MDK ist eine unabhängige Einrichtung, die die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch einen Gutachter beurteilt.

Voraussetzungen für eine Gutachtenanfrage

Der Arbeitgeber kann eine Gutachtenanfrage nur stellen, wenn er stichhaltige Gründe hat, an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu zweifeln. Diese Gründe können beispielsweise sein:

  • Widersprüchliche Aussagen des Arbeitnehmers
  • Inkonsistenzen zwischen Krankmeldung und Krankheitsverlauf
  • Geringe Aussicht auf Besserung trotz langer Krankheitsdauer

Ablauf des Gutachterverfahrens

Der MDK-Gutachter fordert vom Arbeitnehmer medizinische Unterlagen an und führt gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung durch. Anschließend erstellt er ein Gutachten, in dem er seine Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit darlegt.

Folgen des Gutachtens

Das Gutachten des MDK ist für den Arbeitgeber bindend. Er muss die Entscheidung des Gutachters akzeptieren und gegebenenfalls entsprechend handeln. Dies kann bedeuten:

  • Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit und Fortzahlung des Entgelts
  • Ablehnung der Arbeitsunfähigkeit und Aufforderung zur Arbeitsaufnahme
  • Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Arbeitnehmers

Fazit

Die Prüfung des Krankenstandes dient der Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass keine unberechtigten Krankenstände ausgenutzt werden, während der Arbeitnehmer das Recht auf eine angemessene Krankheitszeit hat. Durch eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls die Einbeziehung des MDK kann die Fairness und Effizienz dieses Prozesses gewährleistet werden.