Wie erhält der Arbeitgeber die AU?

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Arbeitgeber erhalten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über die Krankenkasse. Diese erhält die digitalen AU-Daten direkt von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Die Übermittlung erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
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Wie erhält der Arbeitgeber die AU?

Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Dies geschieht heutzutage in elektronischer Form (eAU).

Übermittlung über die Krankenkasse

Arbeitgeber erhalten die eAU über die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die Krankenkasse erhält die digitalen AU-Daten direkt von den behandelnden Ärzten. Die Übermittlung erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres Kommunikationsnetz für den Austausch medizinischer Daten.

Ablauf der Übermittlung

Sobald der Arzt die AU ausgestellt hat, übermittelt er die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft die Daten und leitet sie an den Arbeitgeber weiter.

Zugriffsrechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat nur Zugriff auf die AU-Daten, die für die Lohnfortzahlung relevant sind. Dazu gehören:

  • Name des Arbeitnehmers
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
  • ICD-Code der Erkrankung

Vorteile der eAU

Die eAU bietet gegenüber der herkömmlichen Papier-AU mehrere Vorteile:

  • Zeitersparnis: Die Übermittlung erfolgt automatisch, wodurch Zeit und Mühe für den Arbeitnehmer und den Arzt gespart werden.
  • Sicherheit: Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, sodass die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  • Nachvollziehbarkeit: Die eAU kann jederzeit digital abgerufen werden, was eine einfache Überprüfung ermöglicht.

Ausnahmen

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die eAU nicht elektronisch übermittelt werden kann. In diesem Fall kann der Arzt eine Papier-AU ausstellen, die der Arbeitnehmer dann an seinen Arbeitgeber übergeben muss.