Wie kommt der Arbeitgeber an die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

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Arbeitgeber erhalten die eAU nicht direkt vom Arzt. Die Krankenkassen speichern die Daten nach Übermittlung durch die Arztpraxis und stellen sie den Arbeitgebern über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung.
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Der Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum Arbeitgeber

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) revolutioniert den Umgang mit Krankmeldungen. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, wo der Arbeitnehmer die Bescheinigung physisch beim Arbeitgeber einreichen musste, verläuft der Prozess nun digital und weitgehend automatisiert. Doch wie gelangt die eAU tatsächlich zum Arbeitgeber? Der Weg ist nicht direkt, sondern involviert mehrere Akteure und technische Systeme.

Der Arzt übermittelt die eAU nach Ausstellung nicht direkt an den Arbeitgeber. Stattdessen wird die Daten der eAU über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkasse des Arbeitnehmers gesendet. Die TI ist ein sicheres, elektronisches Netz, das den Datenaustausch im Gesundheitswesen ermöglicht und den Schutz der Patientendaten gewährleistet. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und entspricht den höchsten Datenschutzstandards.

Die Krankenkasse erhält also die eAU-Daten von der Arztpraxis. Diese Daten beinhalten alle relevanten Informationen zur Arbeitsunfähigkeit, wie z.B. den Zeitraum der Erkrankung, die Diagnose (allerdings in anonymisierter Form für den Arbeitgeber) und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst. Die Krankenkasse fungiert somit als zentrale Anlaufstelle und prüft die Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit.

Erst nach erfolgreicher Prüfung durch die Krankenkasse wird die eAU an den Arbeitgeber übermittelt, ebenfalls über die Telematikinfrastruktur. Der Arbeitgeber benötigt dafür eine entsprechende Anbindung an die TI. Dies geschieht in der Regel über eine spezielle Softwarelösung, die von verschiedenen Anbietern bereitgestellt wird. Der Zugang zu den eAU-Daten ist durch ein komplexes Authentifizierungssystem gesichert.

Zusammenfassend lässt sich der Weg der eAU wie folgt darstellen:

  1. Arzt: Ausstellung und Übermittlung der eAU über die TI an die Krankenkasse.
  2. Krankenkasse: Empfang, Prüfung und Weiterleitung der eAU über die TI an den Arbeitgeber.
  3. Arbeitgeber: Empfang der eAU über die TI mittels spezieller Software.

Dieser Prozess sorgt für mehr Effizienz und reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten. Gleichzeitig wird der Datenschutz durch die Verwendung der TI und verschlüsselter Datenübertragung gewährleistet. Es bleibt jedoch wichtig, dass sowohl Ärzte als auch Arbeitgeber über die notwendigen technischen Voraussetzungen und Kenntnisse verfügen, um den reibungslosen Ablauf des Prozesses zu gewährleisten. Probleme können beispielsweise durch technische Ausfälle oder fehlende Anbindungen an die TI entstehen. In solchen Fällen muss eine alternative Lösung, wie die Übermittlung einer Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, gefunden werden.