Wer zahlt die Differenz zum Krankengeld?

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Der Krankengeldzuschuss dient als finanzielle Brücke für Arbeitnehmer während Krankheit. Er schließt die Lücke zwischen dem geringeren Krankengeld der Kasse und dem üblichen Nettoverdienst. Ziel ist, den Einkommensverlust abzumildern und den Lebensstandard während der krankheitsbedingten Auszeit bestmöglich zu erhalten. Die genaue Höhe und Dauer des Zuschusses sind gesetzlich und tarifvertraglich geregelt.

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Wer deckt die Differenz zum Krankengeld? – Ein Überblick über den Krankengeldzuschuss

Krankheit trifft oft unerwartet und bringt neben gesundheitlichen Sorgen auch finanzielle Belastungen mit sich. Denn während der Krankschreibung sinkt das Einkommen durch den Bezug von Krankengeld. Um diese finanzielle Lücke zu schließen, springt in vielen Fällen der Krankengeldzuschuss ein. Dieser gleicht die Differenz zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse und dem regulären Nettoeinkommen aus. Doch wer trägt die Kosten dafür und unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch?

Der Krankengeldzuschuss wird vom Arbeitgeber geleistet. Er ist eine zusätzliche Leistung zum gesetzlich vorgeschriebenen Krankengeld und dient dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers während der Krankheit bestmöglich zu erhalten. Die Regelungen zur Zahlung des Krankengeldzuschusses sind komplex und basieren auf verschiedenen Grundlagen:

  • Gesetzliche Regelung: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet den Arbeitgeber, für maximal sechs Wochen das Gehalt weiterzuzahlen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer sein gewohntes Nettogehalt und es besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Erst nach Ablauf dieser sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

  • Tarifvertragliche Regelung: Oftmals sehen Tarifverträge über die gesetzliche Regelung hinausgehende Zahlungen eines Krankengeldzuschusses vor. Diese können sich auf die Höhe, die Dauer und die Bedingungen für den Bezug des Zuschusses beziehen. Es lohnt sich daher, den geltenden Tarifvertrag genau zu prüfen.

  • Betriebsvereinbarung: Auch Betriebsvereinbarungen können Regelungen zum Krankengeldzuschuss enthalten. Diese ergänzen oder konkretisieren die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen.

  • Individueller Arbeitsvertrag: In einigen Fällen kann der Krankengeldzuschuss auch Bestandteil des individuellen Arbeitsvertrags sein. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Die Höhe des Krankengeldzuschusses ist variabel und hängt von den oben genannten Regelungen ab. Ziel ist es, in der Regel die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettoeinkommen auszugleichen. Die Dauer der Zahlung ist ebenfalls abhängig von den jeweiligen Regelungen. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltfortzahlung von sechs Wochen entfällt die Notwendigkeit eines Zuschusses. Danach kann der Anspruch auf Krankengeldzuschuss – je nach Vereinbarung – für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise einige Wochen oder Monate, bestehen.

Wichtig: Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf Krankengeldzuschuss über die sechswöchige Entgeltfortzahlung hinaus besteht nicht. Die Zahlung ist abhängig von den jeweiligen tarifvertraglichen, betrieblichen oder individuellen Vereinbarungen. Arbeitnehmer sollten sich daher über ihre Ansprüche informieren und im Zweifelsfall den Betriebsrat oder die Gewerkschaft konsultieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Krankengeldzuschuss eine wichtige finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer während einer Krankheit darstellt. Der Arbeitgeber trägt die Kosten des Zuschusses, dessen Höhe und Dauer durch gesetzliche, tarifvertragliche, betriebliche oder individuelle Regelungen bestimmt werden. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Bestimmungen ist unerlässlich, um die persönlichen Ansprüche zu kennen.