Wird die Krankschreibung automatisch übermittelt?

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Die digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt zeitnah durch die Arztpraxis an Ihre Krankenkasse. Krankenhausaufenthalte werden ebenfalls elektronisch gemeldet. Eine automatische Weiterleitung an den Arbeitgeber findet hingegen nicht statt; dieser erhält die Informationen nicht direkt.
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Die digitale Krankschreibung: Automatisch an den Arbeitgeber? Nein, aber schnell zur Krankenkasse!

Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat die papiergebundene Variante weitgehend abgelöst. Doch wie funktioniert die Übermittlung genau, und erhält der Arbeitgeber die Informationen automatisch? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die digitale AU wird zwar effizient verarbeitet, aber nicht direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet. Schauen wir uns den Prozess genauer an:

Die Arztpraxis übermittelt die AU zeitnah und elektronisch an die zuständige Krankenkasse des Patienten. Dieser Vorgang ist deutlich schneller und unkomplizierter als das frühere postalische Verfahren. Auch Krankenhausaufenthalte werden auf diesem Weg elektronisch an die Krankenkasse gemeldet. Dies ermöglicht eine zügige Bearbeitung der Ansprüche und eine effizientere Kommunikation zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse.

Der Arbeitgeber bleibt jedoch außen vor. Er erhält die Informationen über die Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch. Das dient dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre des Mitarbeiters. Die Weitergabe der AU an den Arbeitgeber obliegt somit weiterhin dem Arbeitnehmer selbst. Dieser kann seine Krankenkasse um eine Kopie der AU bitten, welche er dann seinem Arbeitgeber vorlegen kann. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch die Möglichkeit, die AU selbst online einzusehen und gegebenenfalls herunterzuladen. Die konkreten Möglichkeiten variieren jedoch je nach Krankenkasse.

Zusammenfassend: Die Digitalisierung des AU-Prozesses optimiert die Kommunikation zwischen Arzt und Krankenkasse erheblich. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht in diesen elektronischen Datenaustausch involviert. Die Übermittlung der AU an den Arbeitgeber bleibt somit die Verantwortung des Arbeitnehmers und erfordert weiterhin eine aktive Mitwirkung. Die automatische Übermittlung würde den Datenschutzbestimmungen widersprechen und die Rechte des Arbeitnehmers verletzen. Der Arbeitnehmer behält somit die volle Kontrolle über die Weitergabe seiner Krankheitsinformationen.