Wird die Krankschreibung automatisch an den Arbeitgeber übermittelt?

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Die elektronische Krankschreibung wird direkt von den Arbeitgebern bei den Krankenkassen abgefragt. Gesetzlich Versicherte müssen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr an Arbeitgeber oder Krankenkasse senden. Der Prozess ist nun vollständig digitalisiert.
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Das Ende des Papierkrams: Die elektronische Krankschreibung im Überblick

Die Zeiten des lästigen Papierkrams bei einer Erkrankung sind vorbei: Seit dem 1. Januar 2022 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dieser digitale Prozess revolutioniert die Kommunikation zwischen Arzt, Patient und Arbeitgeber und sorgt für mehr Effizienz und Datenschutz. Aber wie funktioniert das genau? Und was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Direkte Übermittlung an den Arbeitgeber: Ein automatisierter Prozess

Im Kern des Systems steht die automatisierte Übermittlung der Krankschreibung. Der Arzt übermittelt die eAU digital an die Krankenkasse des Patienten. Der Arbeitgeber erhält die Information nicht direkt vom Arzt, sondern selbst auf digitalem Weg von der Krankenkasse. Dies geschieht über eine entsprechende Schnittstelle, die die Krankenkassen ihren Kooperationspartnern zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber muss sich also aktiv an die Krankenkasse wenden, um die Daten abzurufen, anstatt ein physisches Dokument vom Mitarbeiter zu erhalten. Ein automatischer Versand durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber findet nicht statt.

Kein manuelles Vorgehen mehr für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche Entlastung. Sie müssen weder die Bescheinigung selbst an ihren Arbeitgeber weiterleiten noch ein Exemplar für die Krankenkasse aufbewahren. Der gesamte Prozess läuft digital und automatisch ab, sobald der Arzt die eAU erstellt. Dies spart Zeit und vermeidet den Aufwand für das Zusenden oder Überbringen der Bescheinigung.

Datenschutz und Sicherheit im Fokus

Die digitale Krankschreibung ist nicht nur effizienter, sondern auch datenschutzkonformer. Der Datenaustausch zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber erfolgt verschlüsselt und unter strengen Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur an die beteiligten Akteure weitergegeben, die ein berechtigtes Interesse an der Information haben.

Ausnahmen und Besonderheiten:

Es gibt dennoch Ausnahmen von der vollständigen Digitalisierung. So können beispielsweise bei Privatversicherten oder bei bestimmten medizinischen Konstellationen weiterhin Papierbescheinigungen zum Einsatz kommen. Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich über die jeweiligen Prozesse ihrer Mitarbeiter zu informieren.

Fazit:

Die elektronische Krankschreibung stellt einen wichtigen Fortschritt in der Arbeitswelt dar. Sie vereinfacht Abläufe, spart Zeit und Ressourcen und bietet gleichzeitig einen höheren Datenschutz. Obwohl der Arbeitgeber die Daten nicht automatisch erhält, sondern aktiv abrufen muss, ist der Prozess für alle Beteiligten deutlich effizienter und transparenter als das herkömmliche Verfahren mit Papierbescheinigungen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran und bietet damit zukünftig noch mehr Vereinfachungen für Patienten und Arbeitgeber.