Welche 5 Pflichten hat ein Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer ist man verpflichtet, der Arbeitspflicht nachzukommen und dem Arbeitgeber treu und gehorsam zu sein. Bei Krankheit ist man dazu angehalten, dies unverzüglich zu melden und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer Auskunft über den Stand seiner Arbeit geben.
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Fünf Pflichten eines Arbeitnehmers – mehr als nur arbeiten gehen
Arbeitnehmerrechte werden oft diskutiert. Doch welche Pflichten hat man eigentlich als Angestellter? Mehr als man vielleicht denkt. Es geht nicht nur darum, pünktlich zu erscheinen und seine Aufgaben zu erledigen. Hier ein Überblick über fünf wesentliche Pflichten, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte:
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Persönliche Arbeitspflicht: Die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeit selbst und persönlich zu erbringen. Er darf seine Aufgaben nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers an Dritte delegieren. Dies beinhaltet auch die Pflicht, sich aktiv an der Arbeit zu beteiligen und die Arbeitszeit effektiv zu nutzen.
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Treuepflicht und Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer muss die Interessen des Arbeitgebers wahren und alles unterlassen, was diesen schaden könnte. Das beinhaltet z.B. keine Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten weiterzugeben und während der Beschäftigungsdauer keine Konkurrenztätigkeit auszuüben. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gelten.
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Melde- und Nachweispflicht bei Krankheit: Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und die voraussichtliche Dauer der Krankheit angeben. In der Regel ist ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen.
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Fürsorgepflicht und Schutzmaßnahmen: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seine eigene Sicherheit und die seiner Kollegen zu sorgen. Er muss die vom Arbeitgeber vorgegebenen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen beachten und z.B. Schutzkleidung tragen, wenn dies vorgeschrieben ist. Auch die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Arbeitsmitteln und Firmeneigentum gehört dazu.
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Auskunfts- und Rechenschaftspflicht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft über den Stand seiner Arbeit zu geben und über die Verwendung von Arbeitsmitteln und Materialien Rechenschaft abzulegen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht dem Arbeitgeber, den Arbeitsfortschritt zu kontrollieren und gegebenenfalls Unterstützung anzubieten.
Diese fünf Pflichten bilden das Grundgerüst eines jeden Arbeitsverhältnisses. Ihre Einhaltung ist essentiell für ein funktionierendes und vertrauensvolles Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Detailliertere Regelungen können sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
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