Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krankgeschrieben bin?

14 Sicht
Eine Arbeitsunfähigkeit befreit von der Pflicht, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Die Konzentration sollte auf die Genesung gerichtet sein; alle anderen beruflichen Verpflichtungen ruhen während dieser Zeit. Die Erholung steht im Vordergrund.
Kommentar 0 mag

Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Eine Krankschreibung ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmern Zeit für die Genesung von Krankheiten oder Verletzungen zu geben. Während dieser Zeit entfällt die Pflicht, berufliche Tätigkeiten auszuüben, einschließlich der Beantwortung von Anrufen oder E-Mails.

Rechtliche Grundlage

In Deutschland regelt § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) die Pflichten von Arbeitnehmern während einer Krankmeldung. Demnach sind Arbeitnehmer verpflichtet, den behandelnden Arzt unverzüglich über Änderungen ihres Gesundheitszustands zu informieren und die ärztlichen Anordnungen zu befolgen, die die Genesung fördern. Die Pflicht zur Arbeitserbringung ist jedoch während der Krankmeldung ausgesetzt.

Fokus auf die Genesung

Das vorrangige Ziel einer Krankschreibung ist die Genesung des Arbeitnehmers. Dies erfordert Ruhe und Erholung. Die Beantwortung von beruflichen Anrufen oder E-Mails kann diesen Prozess beeinträchtigen oder sogar verzögern.

Ruhezeit

Während einer Krankmeldung haben Arbeitnehmer das Recht auf Ruhezeiten, in denen sie sich von ihrer Krankheit erholen können. Diese Ruhezeiten dürfen nicht durch berufliche Verpflichtungen unterbrochen werden. Die Pflicht, Anrufe oder E-Mails zu beantworten, könnte diese Ruhezeiten verletzen und den Genesungsprozess behindern.

Ausnahmen

Es kann jedoch Ausnahmesituationen geben, in denen Arbeitnehmer trotz Krankmeldung zur Beantwortung von Anrufen oder E-Mails verpflichtet sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Die Angelegenheit dringlich und nicht aufgeschoben werden kann.
  • Die Angelegenheit die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen gefährdet.
  • Die Angelegenheit eine wichtige Frist betrifft, die nicht verpasst werden darf.

Diese Ausnahmen sollten jedoch auf ein Minimum beschränkt werden und nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer während einer Krankmeldung nicht verpflichtet sind, berufliche Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Die Konzentration sollte auf die Genesung gerichtet sein, und alle anderen beruflichen Verpflichtungen ruhen während dieser Zeit. Die Erholung des Arbeitnehmers steht im Vordergrund. Ausnahmesituationen, in denen Arbeitnehmer trotz Krankmeldung zur Beantwortung beruflicher Anfragen verpflichtet sein können, sollten selten sein und nur in Absprache mit dem Arzt erfolgen.