Wann hat man ein Flugverbot vom Arzt?
Die meisten Fluggesellschaften empfehlen Schwangeren ab der 28. Woche eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung. Ein generelles Flugverbot tritt meist ab der 35. Schwangerschaftswoche in Kraft. Die individuellen Vorgaben der Airlines sollten jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
Wann verhängt ein Arzt ein Flugverbot?
Die Frage, wann ein Arzt ein Flugverbot ausspricht, lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von verschiedenen Faktoren und der individuellen gesundheitlichen Situation abhängt. Während Schwangere einen Sonderfall darstellen, gibt es eine Reihe weiterer Erkrankungen und Zustände, die zu einer Fluguntauglichkeit führen können. Im Folgenden wird ein Überblick über die häufigsten Gründe für ein ärztliches Flugverbot gegeben:
Schwangerschaft:
Wie bereits erwähnt, empfehlen die meisten Fluggesellschaften ab der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest zur Flugtauglichkeit. Ab der 36. Schwangerschaftswoche (bei Mehrlingsschwangerschaften oft schon früher) verhängen viele Airlines ein generelles Flugverbot, um Risiken für Mutter und Kind zu minimieren. Ein Arzt kann jedoch auch vor der 36. Woche ein Flugverbot aussprechen, wenn beispielsweise Komplikationen wie vorzeitige Wehen, Bluthochdruck oder eine Risikoschwangerschaft vorliegen. Nach der Geburt wird ebenfalls für einen gewissen Zeitraum von Flugreisen abgeraten, um der Mutter die nötige Erholung zu ermöglichen.
Kürzlich erfolgte Operationen oder Verletzungen:
Nach Operationen, insbesondere im Bauchraum oder an den Extremitäten, kann ein Flugverbot verhängt werden, um Wundheilungsstörungen oder Komplikationen durch Druckveränderungen zu vermeiden. Auch bei Knochenbrüchen, insbesondere bei Gipsverbänden, ist die Flugreise oft erst nach einer gewissen Zeit und ärztlicher Freigabe möglich.
Akute Erkrankungen:
Erkältungen mit Nasennebenhöhlenentzündung, Mittelohrentzündung oder schwere Grippe können durch den Druckausgleich beim Start und der Landung zu starken Schmerzen und sogar zu einem Trommelfellriss führen. Daher wird bei akuten Erkrankungen der Atemwege oft von Flugreisen abgeraten. Auch bei ansteckenden Krankheiten, wie z.B. Masern oder Windpocken, kann ein Flugverbot zum Schutz anderer Passagiere ausgesprochen werden.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen:
Bei bestimmten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie z.B. kürzlich erlittenem Herzinfarkt, schwerer Herzinsuffizienz oder unkontrolliertem Bluthochdruck, kann der Körper den Belastungen einer Flugreise nicht standhalten. Ein Arzt wird in solchen Fällen ein Flugverbot aussprechen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Thrombose-Risiko:
Bei erhöhtem Thrombose-Risiko, z.B. durch vorangegangene Thrombosen, einige Gerinnungsstörungen oder lange Immobilität, kann ein Arzt vorbeugend ein Flugverbot aussprechen oder zumindest eine ausführliche Beratung zu prophylaktischen Maßnahmen durchführen.
Tauchen:
Nach Tauchgängen sollte ein Sicherheitsabstand zur Flugreise eingehalten werden, um die Dekompressionskrankheit zu vermeiden. Die empfohlene Wartezeit hängt von der Tauchtiefe und -dauer ab und wird im Zweifelsfall vom Tauchlehrer oder Arzt festgelegt.
Zusammenfassend:
Ein Flugverbot wird vom Arzt individuell und situationsabhängig ausgesprochen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Im Zweifelsfall sollte immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Die Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft sollten zusätzlich beachtet werden. Eine frühzeitige Planung und offene Kommunikation mit dem Arzt sind essentiell für eine sichere und komplikationslose Reise.
#Arztbescheinigung#Flugtauglichkeit#FlugverbotKommentar zur Antwort:
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