Wann bekommt man Entschädigung für Flugverspätung?
Wann bekommt man Entschädigung für Flugverspätung? EU-Fluggastrecht im Detail
Flugverspätungen sind lästig und frustrierend. Doch wussten Sie, dass Sie im Falle einer über drei Stunden dauernden Verspätung in der EU Anspruch auf Entschädigung haben? Das EU-Fluggastrecht regelt Ihre Rechte in solchen Situationen und verpflichtet Fluggesellschaften, unter bestimmten Umständen finanzielle Kompensation zu leisten.
Wann greift das Recht?
Die entscheidende Hürde ist eine Verzögerung von mehr als drei Stunden ab der ursprünglich geplanten Ankunftszeit am Zielflughafen. Dies gilt sowohl für Verbindungen innerhalb der EU als auch für Flüge, die in der EU starten oder enden. Wichtig: Die Verspätung muss durch die Fluggesellschaft verursacht worden sein. Technisches Versagen des Flughafens oder unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Stürme, können zwar zu Verzögerungen führen, jedoch nicht automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und dem Flugziel. Generell liegt sie zwischen 250 und 600 Euro. Je länger die Verspätung, desto höher ist die mögliche Entschädigung. Genaue Details sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Eine Übersicht finden Sie online auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.
Was beinhaltet die Entschädigung?
Die Entschädigung bezieht sich allein auf das finanzielle Entgelt. Neben der finanziellen Entschädigung hat die Fluggesellschaft aber auch die Verpflichtung, dem Reisenden Verpflegung am Flughafen bereitzustellen. Dies kann Getränke, Snacks oder ein Essen umfassen.
Wichtige Punkte für die Geltendmachung des Anspruchs:
- Dokumentation ist entscheidend: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. den Flugticket-Buchungsbeleg, die Bestätigung über die Verspätung und gegebenenfalls Fotos oder Zeugenaussagen.
- Fristen beachten: Sie müssen den Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise ein Jahr) geltend machen. Detaillierte Informationen zu den Fristen und dem Verfahren finden Sie in der jeweiligen EU-Verordnung.
- Geltendmachung des Anspruchs: Die Fluggesellschaft muss schriftlich über Ihre Ansprüche informiert werden. Dies kann online, per E-Mail oder per Brief geschehen. Achten Sie auf die detaillierte Beschreibung der Verspätung und den Nachweis Ihrer Anspruchsgrundlagen.
- Alternativen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Anspruch geltend zu machen, z.B. über den Kundendienst der Fluggesellschaft oder über die zuständige europäische Behörde.
Fazit:
Das EU-Fluggastrecht bietet Ihnen im Falle einer erheblichen Flugverspätung finanzielle Entschädigung. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und dokumentieren Sie alle wichtigen Informationen, um einen möglichen Anspruch erfolgreich geltend machen zu können. Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte!
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