Wann ist 130 auf der Bundesstraße?

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Auf deutschen Autobahnen gilt Tempo 130 km/h, wenn mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung vorhanden sind und diese durch einen Mittelstreifen oder eine sonstige bauliche Trennung voneinander abgegrenzt sind.

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Wann gilt Tempo 130 auf Bundesstraßen? – Ein Mythos aufgeklärt

Die Frage nach Tempo 130 auf Bundesstraßen taucht immer wieder auf, oft verbunden mit der bekannten Regelung auf Autobahnen. Doch hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor: Auf Bundesstraßen gilt generell kein Tempolimit von 130 km/h.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesstraßen (B-Straßen) richtet sich nach der jeweiligen Straßenverkehrsordnung (StVO) und ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die wichtigste Unterscheidung liegt in der Art der Straße: Während Autobahnen durch ihre bauliche Gestaltung und den damit verbundenen Sicherheitsstandards höhere Geschwindigkeiten zulassen, sind Bundesstraßen in der Regel anders konzipiert. Sie weisen oft Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwege und Kurven auf, die höhere Geschwindigkeiten gefährlich machen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen beträgt standardmäßig 100 km/h, kann aber durch entsprechende Beschilderung reduziert werden. Diese Reduzierungen sind häufig auf Gefahrenstellen wie Kurven, Ortseinfahrten oder aufgrund der Beschaffenheit der Fahrbahn begründet. In geschlossenen Ortschaften gilt selbstverständlich die dort geltende Höchstgeschwindigkeit, in der Regel 50 km/h.

Der Mythos um Tempo 130 auf Bundesstraßen entsteht wahrscheinlich durch die Vermischung mit den Regelungen auf Autobahnen. Während auf Autobahnen unter bestimmten Voraussetzungen (mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung, bauliche Trennung) 130 km/h erlaubt sind, gilt diese Regelung ausschließlich für Autobahnen. Bundesstraßen erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Bundesstraßen existiert nicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist stets durch die Beschilderung vor Ort gegeben und orientiert sich an den Sicherheitsbedürfnissen der jeweiligen Strecke. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern vor allem im Interesse der Verkehrssicherheit unerlässlich.