Wann muss ich meinen Führerschein neu machen nach dem Entzug?

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Nach einem Führerscheinentzug beginnt die Verjährung, die für die Tilgung der Tat relevant ist, frühestens mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach dem rechtskräftigen Urteil. Die gesamte Tilgungsfrist kann sich somit auf maximal 15 Jahre belaufen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

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Führerscheinentzug: Wann darf ich wieder fahren?

Der Entzug des Führerscheins ist ein einschneidender Moment. Die Frage, wann man wieder hinters Steuer darf, brennt den Betroffenen unter den Nägeln. Die Antwort ist leider nicht pauschal zu geben, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Punkte.

Nicht die Entzugsdauer ist entscheidend, sondern die Sperrfrist!

Häufig wird die Dauer des Führerscheinentzugs mit der Sperrfrist verwechselt. Der Entzug selbst regelt lediglich, dass die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Entscheidend ist die vom Gericht festgelegte Sperrfrist. Diese gibt an, wie lange die Führerscheinstelle die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verweigern darf. Die Sperrfrist beginnt erst nach der Rechtskraft des Urteils bzw. des Bußgeldbescheids und kann zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren, in schweren Fällen sogar lebenslang, betragen.

Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Führerschein noch nicht automatisch zurück!

Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt werden. Das bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis automatisch wiedererteilt wird. Die Führerscheinstelle prüft im Rahmen der Neuerteilung, ob die Voraussetzungen für die Fahreignung weiterhin gegeben sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die Neuerteilung erfüllt sein?

Hier kommen verschiedene Aspekte ins Spiel:

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Alkohol- oder Drogen am Steuer, wird in der Regel eine MPU angeordnet. Diese muss erfolgreich absolviert werden, um die Fahreignung nachzuweisen.
  • Nachschulung (ASF): Bei bestimmten Verkehrsverstößen, die zu Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg geführt haben, kann die Teilnahme an einer Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) oder einem Fahreignungsseminar (FES) erforderlich sein.
  • Führungszeugnis: Ein sauberes Führungszeugnis kann ebenfalls eine Voraussetzung sein.
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs: Diese müssen ggf. neu absolviert werden.

Tilgung und Eintrag im Fahreignungsregister (FAER):

Auch nach der Neuerteilung des Führerscheins bleibt der Eintrag im FAER für eine bestimmte Zeit bestehen. Die Tilgungsfristen variieren je nach Schwere des Vergehens und liegen zwischen 2,5 und 10 Jahren. Erst nach vollständiger Tilgung wird das Vergehen aus dem Register gelöscht. Die Tilgung beginnt frühestens mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils. Die gesamte Tilgungsfrist kann sich somit, wie im Eingangstext erwähnt, auf maximal 15 Jahre belaufen.

Fazit:

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug ist ein komplexer Prozess. Die Dauer bis zur Neuerteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Sperrfrist und der Erfüllung der Voraussetzungen für die Fahreignung. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Führerscheinstelle aufzunehmen, um sich über die individuellen Anforderungen und den Ablauf des Verfahrens zu informieren. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann ebenfalls wertvolle Unterstützung bieten.