Welchen Führerschein brauche ich für Roller?

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Wer mit einem Roller unterwegs sein möchte, benötigt in Deutschland den Führerschein der Klasse A1. Dieser beinhaltet auch die Berechtigung, ein Moped zu fahren. Für jüngere Fahrer ab 15 Jahren bietet sich der Mofa-Führerschein an, der die Nutzung von Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h erlaubt.
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Roller fahren in Deutschland: Welcher Führerschein ist der richtige?

Die Sonne scheint, der Asphalt lockt – und die Entscheidung für ein Roller steht fest. Doch bevor es losgeht, stellt sich die wichtige Frage: Welcher Führerschein wird benötigt? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie man vielleicht denkt, denn es kommt ganz entscheidend auf die Art des Rollers an. Hier klären wir den Dschungel der Führerscheinklassen.

Die häufigsten Fälle:

  • Roller mit einer Leistung über 11 kW (15 PS): Für Roller mit einer Leistung von über 11 kW benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A. Dieser Führerschein ermöglicht das Führen von Motorrädern aller Hubraumklassen, inklusive leistungsstarker Roller. Die Erteilung des Führerscheins Klasse A ist an ein Mindestalter von 24 Jahren gebunden (mit der eingeschränkten Klasse A2 ab 18 Jahren).

  • Roller mit einer Leistung zwischen 11 kW (15 PS) und 125ccm Hubraum: Hier benötigen Sie den Führerschein der Klasse A2. Dieser erlaubt das Führen von Motorrädern mit einer maximalen Leistung von 35 kW (47,6 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Die A2-Klasse ist ab 18 Jahren erhältlich. Viele Roller mit 125ccm Hubraum fallen in diese Klasse, aber es ist immer ratsam, die genauen Leistungsdaten des Rollers zu prüfen.

  • Roller mit einer Leistung bis zu 125ccm und maximal 11 kW (15 PS): Für diese Roller benötigen Sie den Führerschein der Klasse A1. Dieser Führerschein erlaubt das Führen von Leichtkraftrollern (auch Kleinkrafträder genannt) mit einer maximalen Leistung von 11 kW (15 PS) und einem Hubraum bis zu 125 ccm. Die A1-Klasse ist ab 16 Jahren erhältlich (mit begleitender Person ab 15,5 Jahren, die mindestens 25 Jahre alt und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse A oder A2 ist). Diese Klasse erlaubt auch das Führen von Mopeds.

  • Mopeds (max. 25 km/h): Für Mopeds, also Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen, benötigen Sie keinen Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung (AM). Diese können Sie ab 15 Jahren erwerben.

Wichtige Hinweise:

  • Die Angaben zur Leistung und dem Hubraum sind immer auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben des Verkäufers, sondern prüfen Sie dies selbst.
  • Vor dem Kauf eines Rollers sollten Sie unbedingt die benötigten Führerschein-Klassen überprüfen. Ein späterer Führerscheinerwerb kann sowohl zeitaufwändig als auch kostenintensiv sein.
  • Die Theorie- und Praxisprüfung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A müssen erfolgreich absolviert werden.

Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine Beratung durch eine zuständige Führerscheinbehörde. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Führerscheinstelle oder eine Fahrschule. Dort erhalten Sie die aktuellsten und verbindlichen Informationen.