Wie lange Führerschein weg bei 2,0 Promille?

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Ein Blutalkoholspiegel von 2,0 Promille führt in der Regel zu einem Führerscheinentzug von mindestens 18 Monaten. Die genaue Dauer entscheidet das Gericht individuell, wobei ein Mindestentzug von sechs Monaten immer gilt.
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Wie lange Führerschein weg bei 2,0 Promille Alkohol im Blut?

Ein verkehrswidriges Verhalten unter Alkoholeinfluss kann gravierende Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Insbesondere bei einem hohen Blutalkoholgehalt wie 2,0 Promille wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen.

Mindestentzugsdauer

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) legt eine Mindestentzugsdauer von sechs Monaten für ein Fahrverbot aufgrund von Alkohol am Steuer fest. Diese Regelung gilt unabhängig vom Promillewert.

Regelmäßige Entzugsdauer

Bei einem Blutalkoholspiegel von 2,0 Promille ist mit einem Führerscheinentzug von mindestens 18 Monaten zu rechnen. Dies ist jedoch nur ein Richtwert. Die tatsächliche Dauer des Entzugs wird vom zuständigen Gericht individuell festgelegt.

Faktoren für die Entscheidung

Bei der Bemessung der Entzugsdauer berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren, darunter:

  • Vorstrafen im Straßenverkehr
  • Schwere der Verkehrsverstöße
  • Persönliche Umstände des Fahrers
  • Einsicht des Fahrers

Nachweis der Fahreignung

Nach Ablauf der Entzugsdauer muss der Fahrer seine Fahreignung nachweisen, um den Führerschein wiederzuerlangen. Dazu ist in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

Folgen eines Führerscheinentzugs

Ein Führerscheinentzug hat nicht nur finanzielle Folgen, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben haben. Insbesondere für Berufskraftfahrer kann ein Führerscheinentzug existenzbedrohend sein.

Fazit

Ein Blutalkoholspiegel von 2,0 Promille führt in der Regel zu einem Führerscheinentzug von mindestens 18 Monaten. Die tatsächliche Entzugsdauer wird vom Gericht individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach Ablauf der Entzugsdauer muss der Fahrer seine Fahreignung nachweisen, um den Führerschein wiederzuerlangen.