Wie lange ist der Führerschein weg bei 2,1 Promille?

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Ein Blutalkoholwert von über 2,0 Promille führt in der Regel zu einem deutlich längeren Führerscheinentzug als bei geringeren Werten. Die Dauer variiert stark und kann von 18 Monaten bis zu mehreren Jahren reichen, abhängig von weiteren Umständen. Eine frühzeitige juristische Beratung ist daher dringend angeraten.
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Führerscheinentzug bei 2,1 Promille: Dauer und weitere Faktoren

Ein Blutalkoholwert von 2,1 Promille stellt einen erheblichen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz dar und führt unweigerlich zu einem Führerscheinentzug. Im Gegensatz zu geringeren Werten, bei denen die Dauer des Entzugs noch innerhalb gewisser Grenzen variieren kann, ist bei diesem Wert mit einer deutlich längeren Sperrfrist zu rechnen. Es handelt sich um einen Fall von Trunkenheit im Verkehr, der nicht nur strafrechtliche, sondern auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Keine pauschale Antwort möglich: Die Dauer des Führerscheinentzugs lässt sich bei 2,1 Promille nicht pauschal beantworten. Sie hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Hierzu zählen:

  • Vorbelastungen: Bestehen bereits Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER), z.B. Punkte wegen vorheriger Verkehrsverstöße oder bereits erfolgte Führerscheinentzüge, verlängert sich die Sperrfrist signifikant. Jede Vorstrafe erhöht das Risiko einer deutlich längeren Sperre.

  • Fahrtverlauf: Die konkreten Umstände der Fahrt spielen eine entscheidende Rolle. Kam es zu gefährlichen Situationen, Unfällen oder Sachschäden? Ein Unfall mit Personenschaden führt zu einer deutlich längeren Sperrfrist. Auch die Fahrstrecke und die Art der gefahrenen Strecke (z.B. Autobahn, innerorts) werden berücksichtigt.

  • Zusammenarbeit mit den Behörden: Eine ehrliche und umfassende Kooperation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft kann sich positiv auf die Dauer des Entzugs auswirken. Ein Geständnis und die Vermeidung von juristischen Auseinandersetzungen können strafmildernd wirken.

  • Alkoholismusverdacht: Wird ein Alkoholismusverdacht erhoben, wird die Fahrerlaubnisbehörde neben dem Führerscheinentzug weitere Maßnahmen wie eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnen. Die Dauer des Entzugs verlängert sich in diesem Fall um die Zeit, die zur Durchführung und zum erfolgreichen Bestehen der MPU benötigt wird.

  • Persönliche Umstände: Auch persönliche Umstände wie Alter, Beruf und familiäre Situation können im Einzelfall eine Rolle spielen, haben aber in der Regel nur geringen Einfluss auf die Länge des Entzugs.

Mindestdauer und mögliche Maximaldauer: Während eine Mindestdauer des Entzugs kaum pauschal zu nennen ist (da von den Umständen abhängig), kann man bei einem Wert von 2,1 Promille von einer Sperrfrist von mindestens 18 Monaten ausgehen. In besonders schweren Fällen mit Vorbelastungen, Unfällen oder Alkoholismusverdacht kann die Sperrfrist jedoch auf mehrere Jahre ausgedehnt werden. Im Extremfall kann der Führerschein sogar auf Dauer entzogen werden.

Dringend anzuraten: Aufgrund der Komplexität und der individuellen Abhängigkeit der Dauer des Führerscheinentzugs von verschiedenen Faktoren ist eine frühzeitige juristische Beratung unbedingt ratsam. Ein Anwalt kann die Situation bewerten, die Erfolgsaussichten abschätzen und den Betroffenen bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen. Der Anwalt kann auch bei der Vorbereitung auf ein mögliches Verfahren vor Gericht behilflich sein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme minimiert das Risiko, falsche Entscheidungen zu treffen und die Strafe zu verschärfen.