Sind kohlensäurehaltige Getränke im aufgegebenen Gepäck erlaubt?

25 Sicht
Obwohl es keine expliziten Regeln gegen Getränkedosen im aufgegebenen Gepäck gibt, ist es ratsam, diese vorsichtig zu verpacken, um Beschädigungen zu vermeiden. Insbesondere bei längeren Flügen können Druckunterschiede zu Leckagen führen.
Kommentar 0 mag

Kohlensäurehaltige Getränke im aufgegebenen Gepäck: Ein Risiko-Nutzen-Abwägung

Die Frage, ob kohlensäurehaltige Getränke im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Während Fluggesellschaften in ihren Gepäckbestimmungen selten ein explizites Verbot von Getränkedosen im aufgegebenen Gepäck aussprechen, liegt die Verantwortung für den sicheren Transport und die möglichen Folgen von Beschädigungen beim Passagier. Ein erhöhtes Risiko besteht dabei durchaus.

Der Hauptgrund für die Ablehnung von kohlensäurehaltigen Getränken im aufgegebenen Gepäck liegt in der Möglichkeit von Druckunterschieden während des Fluges. Im Frachtraum herrschen andere Druck- und Temperaturverhältnisse als auf Flughöhe. Diese Schwankungen können zu einem erhöhten Druck im Inneren der Dosen führen. Die Folge: Die Dosen können sich verformen, und im schlimmsten Fall platzen oder lecken. Dies führt nicht nur zum Verlust des Getränks, sondern kann auch das umgebende Gepäck beschädigen und zu erheblichen Reinigungsarbeiten führen. Bei längeren Flügen mit mehr extremen Druckunterschieden ist das Risiko besonders hoch.

Ein weiterer Faktor ist die Handhabung des Gepäcks. Das Gepäck wird während des Transports mehrfach bewegt, gestapelt und gegebenenfalls auch unsanft behandelt. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Beschädigungen an den Dosen, selbst wenn sie sorgfältig verpackt sind.

Obwohl also kein explizites Verbot besteht, raten wir dringend davon ab, kohlensäurehaltige Getränke im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Der Aufwand einer sorgfältigen Verpackung, der die Gefahr eines Lecks minimieren soll (z.B. durch Einwickeln in mehrere Lagen Folie und Platzierung in einem robusten Koffer), steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Risiko und dem potentiellen Ärger.

Alternativen:

  • Handgepäck: Hier sind kohlensäurehaltige Getränke in der Regel erlaubt, sofern sie die Flüssigkeitsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft erfüllen. Achten Sie auf die zulässigen Mengen und die Größe der Behälter.
  • Nach dem Flug kaufen: Viele Flughäfen bieten ein großes Angebot an Getränken. Sie können Ihren Durst also auch nach der Landung stillen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Mitnahme von kohlensäurehaltigen Getränken im aufgegebenen Gepäck ist zwar nicht verboten, aber aufgrund des erheblichen Risikos von Beschädigungen und den damit verbundenen Konsequenzen nicht ratsam. Die oben genannten Alternativen bieten eine deutlich sicherere und stressfreiere Möglichkeit, Ihre Getränke an Ihr Reiseziel zu bekommen.