Wann darf ich bei Verspätung einen anderen Zug nehmen?
Bei Verspätungen ab 20 Minuten ist es im Nahverkehr zulässig, einen anderen Zug für die Weiterfahrt zu wählen. Dies gilt im Rahmen der vorhandenen Fahrkarte.
Zug verpasst oder Verspätung? Ihre Rechte im deutschen Bahnverkehr
Wer kennt es nicht: Der Anschlusszug ist weg, die Verspätung frisst die kostbare Reisezeit auf. Doch wann darf man eigentlich bei Verspätung einfach einen anderen Zug nehmen, ohne ein neues Ticket kaufen zu müssen? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie die oft gehörte 20-Minuten-Regel vermuten lässt.
Zunächst die gute Nachricht: Im Nahverkehr (Regionalbahn, S-Bahn, Regionalexpress, etc.) gilt grundsätzlich: Bei einer Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof dürfen Sie einen anderen Zug benutzen, sofern er Ihre Reiseziel erreicht. Das gilt auch, wenn Sie durch die Verspätung einen Anschlusszug verpassen. Wichtig: Die Fahrt muss im Rahmen der Geltungsdauer Ihrer Fahrkarte erfolgen und die gleiche Strecke bzw. ein sinnvoller Alternativweg zum Zielbahnhof zurückgelegt werden. Ein “Upgrade” in eine höhere Klasse ist damit nicht erlaubt.
Aber Vorsicht: Die 20-Minuten-Regel ist nicht in Stein gemeißelt. Es gibt Ausnahmen:
- Ausdrücklicher Hinweis des Verkehrsunternehmens: Achten Sie auf Durchsagen und Anzeigen. Möglicherweise wird ein bestimmter, späterer Zug als Ersatzverbindung genannt. In diesem Fall müssen Sie diese nutzen, um Ihre Fahrgastrechte zu wahren.
- Besondere Bedingungen in den Tarifbestimmungen: Manche Verkehrsverbünde oder spezielle Tickets können abweichende Regelungen haben. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab.
- Verschulden des Reisenden: Haben Sie die Verspätung selbst verursacht (z.B. durch Verpassen des ursprünglichen Zuges), dürfen Sie keinen anderen Zug ohne neues Ticket nutzen.
Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) gelten andere Regeln. Hier ist die Situation komplexer und hängt von der Art und Dauer der Verspätung ab. Eine pauschale 20-Minuten-Regel existiert hier nicht. Stattdessen haben Sie bei Verspätungen Anspruch auf Teil- oder Vollerstattung des Fahrpreises, je nach Höhe der Verspätung. Die Nutzung eines anderen Zuges ohne Zustimmung des Bahnpersonals kann als Fahren ohne gültigen Fahrausweis gewertet werden. Informieren Sie sich im Falle einer Verspätung beim Zugpersonal über Ihre Möglichkeiten.
Zusammenfassend: Die 20-Minuten-Regel gilt im Nahverkehr als Faustregel, ist aber nicht allumfassend. Im Fernverkehr gelten andere Bestimmungen. Im Zweifel: Fragen Sie beim Bahnpersonal nach, um sich Ärger und mögliche Kosten zu ersparen. So kommen Sie trotz Verspätung entspannt ans Ziel.
#Fahrplan#Verspätung#ZugwechselKommentar zur Antwort:
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